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Bebauungspläne

Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden:

  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen,
  • die höchtszulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden,
  • Verkehrsflächen,
  • öffentliche und private Grünflächen etc.

Die Art der baulichen Nutzung definiert die zulässigen Baugebiete, z. B. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbegebiete. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzungen z. B. der Grund- oder Geschossflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse oder der Höhe der baulichen Anlagen.

Die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock können Sie unter den unten aufgeführten "Links" aufrufen.

Hinweis: Die Übersichtskarte der Bebauungspläne ist unvollständig.

Übersichtskarte

Bebauungsplan Nr. 1 "Stadtweg"

Bebauungsplan Nr. 2 "Im Pohle"

Bebauungsplan Nr. 11 "Sender Strasse"

Bebauungsplan Nr. 12 "Brinkeweg"

Bebauungsplan Nr. 15 "Rathausstraße"

Bebauungsplan Nr. 16 "Pollhansheide"

Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet Mergelheide"

Bebauungsplan Nr. 24 "Helleforthstraße - Teilplan Süd/Teilplan A"

Bebauungsplan Nr. 24 "Helleforthstraße - Teilplan Süd/Teilplan B"

Bebauungsplan Nr. 27

 Nummer 27 wurde noch nicht vergeben.

Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Augustdorfer Straße - Süd/Teilplan West"

Bebauungsplan Nr. 29 "Ostpreußenweg"

Bebauungsplan Nr. 30 "Dopheide-Süd"

Bebauungsplan Nr. 31 "Dauerkleingärten"

Bebauungsplan Nr. 32 "Flurstrasse-Nord"

Bebauungsplan Nr. 42 "Westlich der Heideblümchenstraße"

Der Bebauungsplan wurde aufgehoben.

Bebauungsplan Nr. 43 "In den Kämpen - Süd"

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0