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Gleiche Chancen für Frauen und Männer

Gleichstellungsarbeit bedeutet heute, strukturelle Benachteiligungen in allen Lebensbereichen abzubauen, damit die Voraussetzungen zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen geschaffen werden, mit dem Ziel allen Bürgerinnen und Bürgerin in der Gesellschaft die gleichen Chancen und Lebensperspektiven zu ermöglichen.

Die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist es, einen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu erkennen und sich vor Ort dafür einzusetzen, Benachteiligungen in der Gesellschaft mit Veranstaltungen und Kampagnen mittels Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit abzubauen. Schwerpunkte sind Bildung / Beruf, Trennung / Scheidung, Alleinerziehende, Gewaltprävention, Integration / Vielfalt sowie Förderung der Teilhabe von Frauen in den politischen Gremien.

Hierbei sind sie zu Geschlechtervielfalt und Geschlechtergerechtigkeit einschließlich dem Abbau von Geschlechterklischees und Aufklärung der Vielfalt an Familienformen, zur Auseinandersetzung mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie zur Akzeptanz von Diversität sowie zu einem wertschätzenden Umgang mit Differenz in all ihren Bezügen verpflichtet.

Vor Ort hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit mit Toleranz und Akzeptanz ein Zeichen für eine vielfältige Stadt zu setzen.

Grundgesetz (Artikel 3, Abs. 2, Satz 2 GG)

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Diese Regelung sorgt dafür, dass die Gleichberechtigung der Frau eine Staatszielbestimmung ist und nimmt den Staat in die Pflicht, gegen faktisch bestehende Nachteile vorzugehen.

EU-Recht (Amsterdamer Vertrag)

Nach dem Amsterdamer Vertrag sind EG-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer Querschnittsaufgabe der Politik zu machen ("Gender Mainstreaming").

Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 2 GGO)

Im Jahr 2000 wurde das Prinzip des Gender Mainstreaming in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien eingefügt:

"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip. Es ist bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen zu beachten (Gender Mainstreaming).".

Gemeindeordnung NW (§ 5 GO NW) – Externer Aufgabenbereich

Die Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebots ist laut der GO Aufgabe der Gemeinden, wobei zur Wahrnehmung dieser Aufgabe Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden können.Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner*innen sind in Nordrhein-Westfalen nach der GO dazu verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Danach hat sie bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mitzuwirken, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, die sich auf alle Lebensbereiche erstrecken.

In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches kann sie an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält auf Wunsch Rederecht. Darüber hinaus kann sie im Rat und den Ausschüssen Stellungnahmen abgeben und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches informieren.

Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG NW)  - interne Aufgabenbereich

Mit der Reform des Landesgleichstellungsgesetzes NRW im Jahr 2017 wurde den  Gleichstellungsbeauftragten gestärkte Rechte zugestanden. Es wurde geregelt, dass die Gleichstellungsbeauftragte über den Vorrang ihrer Aufgabenwahrnehmung selbst entscheidet.

In Deutschland ist die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht.  An der tatsächlichen, alltäglichen Gleichberechtigung und -stellung müssen wir in der Gesellschaft noch arbeiten. Es gibt Fortschritte, dennoch bestehen noch erhebliche Barrieren.

Frauen sind in Politik, Gesellschaft und Arbeitsleben und Männer in der Familienarbeit und den sozialen Berufen unterrepräsentiert. 

Aufgabe der Gleichstellungspolitik ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. 

Die Landesregierung hat zum 08.03.2021 einen "Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in NRW" veröffentlicht, der informiert und dokumentiert sowie Indikatoren zur Standortbestimmung und Handlungsbedarfe sichtbar macht.

Für mehr Informationen wird Ihnen hier der "Atlas" und der "Anhang mit Statistiken" zum Download zur Verfügung gestellt.....

Hier geht es zum "Atlas"...

und hier zum "Anhang" ...

1) Interner Aufgabenbereich

Die internen Aufgaben, als Teil der Personalverwaltung, ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW). Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mitzuwirken, wie z.B. den Stellenbesetzungsverfahren,  Teilnahme an Vorstellungsgesprächen oder Teilnahme an allen Besprechungen der Dienststelle,  die Angelegenheiten bzw. Auswirkungen auf den Aufgabenbereich haben. Über die gleichstellungsrelevanz entscheidet die Gleichstellungsbeauftragte. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können besteht ein frühzeitiges und umfassendes Informationsrecht,  Akteneinsichtsrecht und das Recht zur Abgabe von Stellungnahmen sowie ein Einspruchs- und Widerspruchsrecht.

Die Erstellung des Gleichstellungsplans ist nach dem LGG NRW vorgeschrieben und Aufgabe der Dienststelle. Dieser Plan ist als Instrument der Personalentwicklung konzipiert. Er ist ein wichtiges Instument, um die Geschlechtergleichstellung konzeptionell voranzutreiben, um nicht jeden Einzelfall zu diskutieren und entscheiden zu müssen. Anhand von Defiziten werden mögliche Maßnahmen über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren mit dem Plan geregelt. Der Rat der Stadt SHS hat diesen Plan zu beschließen.

Der aktuelle Gleichstellungsplan kann hier eingesehen werden... bitte hier klicken..

2) Externer Aufgabenbereich

§ 5 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NW) bilden die Grundlage für die externen Aufgaben und Rechte der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Im Rahmen ihrer umfassenden Aufgabenstellung wirkt die Gleichstellungbeauftragte gemäß § 5 Abs. 3 GO NRW bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches hat die Gleichstellungsbeauftrage folgende Rechte:

- ein Teilnahme- und Rederecht: Rat / Ausschüsse / Verwaltungsvorstand

- Recht auf Unterrichtung der Öffentlichkeit

- Widerspruchsrecht gegen Beschlussvorlagen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Gleichstellungsstellen haben einen Beratungsauftrag  zu einem selbstbestimmten Leben. Schwerpunkte sind Informationen zur finanziellen Unabhängigkeit und Unterstützungsmöglichkeiten, Trennungs- und Scheidungssituationen sowie Schutz bei Gewalt gegen Frauen. Als Verwaltungsfachfrau helfe ich Ihnen als Lotsin weiter. 

Vereinbaren Sie einen Termin zu Ihrer Standortbestimmung: persönlich, telefonisch oder online.

  •  Beratung Trennung und Scheidung / Telefonische Rechtsberatung mit einer Fachanwälting für Familienrecht
  • "Wir Frauen" - Offener Frauentreff
  • Beratung im Erwerbsleben - Offene Sprechstunde der Arbeitsagentur
  • Selbstbehauptungs- und Konflikttraining für 8-11jährige Jungen
  • Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs für 8-11jährige Mädchen
  • Aktionswochen "Gewalt gegen Frauen"
  • Internationaler Frauentag am 8. März

 

 

Trennung und Scheidung

Getrennte Wege zu gehen, ist nicht einfach. Hier bekommen Sie erste Informationen und Unterstützung zum Thema Trennung und Scheidung.

Bildung und Beruf

Die Agentur für Arbeit bietet einmal monatlich in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle eine offene Sprechstunde an.

Gewalt

Erleben Sie körperliche und psychische Angriffe, Mobbing, Stalking, häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, sexuelle Belästigung, Verdacht das K.O.-Tropfen verabreicht wurden oder sind Kinder betroffen? Holen Sie sich Hilfe!

Stop Hand Frau, Gewalt gegen Frauen, Gewaltprävention

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0