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Inhalte in leichter Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bemüht sich, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Webseite www.schlossholtestukenbrock.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
     
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
     
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
     
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder: Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung: Auf Grund der großen Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, konnte bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht erfolgen. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Video- und Audio-Elemente
    Begründung: Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wenden Sie sich bitte an:

Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
- Der Bürgermeister -
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
E-Mail: info@stadt-shs.de
De-Mail: stadtverwaltung@shs.de-mail.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.01.2023 erstellt

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0