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Abwasserbeseitigung

Bei der Stadtverwaltung ist der Fachbereich Tiefbau und Umwelt (inkl. Kläranlage) für die Angelegenheiten rund um die Entwässerung verantwortlich. Hier erfahren Sie alles über die Aufgaben der Mitarbeiter und über das städtische Abwassersystem.

Die Abwasserbeseitigung

  • Planung von Kanalleitungen
  • Vergabe von Bauleistungen für Erweiterungen und Sanierungen
  • Kontrolle des öffentlichen Kanalnetzes
  • Durchsetzen des Anschluss- und Benutzungszwangs
  • Verwaltung der Kleinkläranlagenabfuhr
  • Erteilen von Kanalanschlussgenehmigungen
  • Beratungsleistung und Informationsweitergabe über die Dichtheitsprüfung nach § 51 Abs. 1 e LWG
  • Überprüfung von Leichtstoffabscheidern
  • Betrieb und Unterhaltung der Kläranlage
  • Verwaltung der Abwasserbeseitigungssatzung und der Satzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Schloß Holte-Stukenbrock besitzt zurzeit ein öffentliches Kanalnetz mit einer Länge von 225 km. Dies entspricht der Entfernung zwischen Paderborn und Hamburg. Es sind ca. 98 % aller Einwohner an das Kanalsystem angeschlossen. Durch sie entsteht in Schloß Holte-Stukenbrock eine Jahresabwassermenge von 2,6 Millionen Kubikmetern (= 2.6 Milliarden Liter Wasser).

Aufgeteilt ist dieses Netz in ein Misch- und ein Trennsystem. In einem Mischsystem werden Schmutz- und Regenwasser zusammen zur Kläranlage geleitet. In einem Trennsystem sind zwei Kanäle, einer für Regen- und einer für Schmutzwasser vorhanden. Die Regenwasser-Kanäle leiten das Abwasser in öffentliche Gewässer.

Darüber hinaus sind noch Abwasser-Druckleitungen vorhanden. Diese Leitungen transportieren das Schmutzwasser dort, wo kein natürliches Gefälle vorhanden ist.

Den Aufbau des Trennsystems können Sie auf der nebenstehenden Zeichnung erkennen. Die Zuleitung zum Haus wird in Grundstücks- und Hausanschlussleitung aufgeteilt. Hierbei bildet die Grundstücksgrenze auch die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Leitung. Die Stadt ist dabei ausschließlich für das öffentliche Kanalnetz zuständig (also Hauptkanal und Grundstücksanschlussleitung).

Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Kanalnetz auf Dichtheit zu überprüfen. Dies geschieht im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan). Das öffentliche Kanalnetz muss demnach alle 15 Jahre vollständig auf Dichtheit überprüft worden sein. Rechtsgrundlage hierfür ist das Landeswassergesetz.

Darüber hinaus untersucht die Stadt ihr Kanalnetz auf Fehlanschlüsse. Dabei wird farbiger Nebel in die Schmutzwasser-Hausanschlussschächte gedrückt. Tritt dieser an Stellen aus, die Regenwasser ableiten sollen, wie z. B. Dachrinnen oder Hofabläufe, ist Handlungsbedarf angezeigt. Der Grundstückseigentümer hat daraufhin den Fehlanschluss zu beseitigen. Er kann entweder die Regenwasserleitung an den Regenwasserkanal umklemmen oder das Regenwasser versickern lassen. Der Fachbereich Tiefbau und Umwelt kann Sie hierzu beraten.

Kläranlage

Die Kläranlage befindet sich im Wapelweg 45, im Stadtteil Liemke. Sie wurde 1979 fertig gestellt und hatte zunächst eine Ausbaugröße für 36.000 Einwohner. Mit der Erweiterung 1992 stieg die Ausbaugröße auf 60.000 EW an. Zur Zeit sind dort sieben Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt.

Das Reinigen von Abwasser ist  ein aufwendiges Verfahren, welches sich aus mehreren Einzelprozessen zusammensetzt.

  1. Mechanische Reinigung
  2. Biologische Reinigung
  3. Chemische Reinigung
  4. Schlammbehandlung

Über ein Hebewerk gelangt das Abwasser in die Kläranlage, um anschließend die einzelnen Reinigungsstufen zu durchfließen.

In der ersten Reinigungsstufe (mechanische Reinigung), dazu gehören der Rechen, Sand- und Fettfang und die Vorklärung werden die ungelösten Verschmutzungen (Grobstoffe wie z.B. Sand, Fette, Toilettenpapier, Plastikteile usw.) entfernt.

In der zweiten Stufe (Biologische Reinigung) wird das Abwasser in die Belebungsbecken geleitet, wo durch Mikroorganismen gelöste Schmutzstoffe entfernt werden.

In diesen Belebungsbecken findet auch gleichzeitig die "chemische Reinigung" durch Zugabe von Fällmittel für das Entfernen von Phosphaten statt.

Nach der biologischen - und chemischen Reinigung wird der Belebtschlamm in die Nachklärbecken geleitet, wo sich der Schlamm durch Absetzen vom Wasser trennt. Der abgesetzte Belebtschlamm wird zurück in die Belebungsbecken gepumpt und das gereinigte Abwasser fließt aus den Nachklärbecken in den Schönungsteich und von dort in den Vorfluter (Wapelbach).

Damit die gesetzlichen Grenzwerte am Ablauf der Kläranlage eingehalten werden, müssen alle dafür nötigen Maschinen, Antriebe, Messgeräte und Steuerungen ständig ( 24 h -Bereitschaftsdienst ) überwacht, gewartet, und Instand gehalten werden.

Der bei der Abwasserreinigung zurückbleibende Schlamm wird zur Weiterbehandlung in den Faulturm gepumpt.

Im Faulturm übernehmen spezielle Bakterien und Mikroorganismen die Aufgabe, den Schlamm zu stabilisieren und zu reduzieren (d.h. die organischen Verschmutzungen in Faulgas (Methangas)umzuwandeln).

Dieses Gas dient als Treibstoff für zwei Blockheizkraftwerke, die Strom und Wärme für die elektrische - und thermische Versorgung der Kläranlage liefern.

Nach der Faulung, wird der Schlamm über eine Zentrifuge entwässert.

Dem Schlamm wird Wasser entzogen, damit das Volumen reduziert wird und dadurch besser zwischengelagert werden kann.

Dieser ausgefaulte und entwässerte Schlamm kann dann als organischer Dünger in der Landwirtschaft recycelt werden.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0