Informationen in Leichter Sprache
Diese Internet-Seite ist von
der Stadt-Verwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt-Verwaltung Schloß Holte-Stukenbrock ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Was ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist ein Text.
Öffentliche Stellen haben diesen Text:
• auf ihren Internet-Seiten.
• in ihren Apps.
Öffentliche Stellen bekommen Geld vom Staat.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
• Ämter und Behörden
• Verwaltungen von Städten und Gemeinden
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
• Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?
• Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?
Warum gibt es die Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps
gut nutzen können.
Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
Das heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel für:
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:
Öffentliche Stellen brauchen auf ihren Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit:
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite:
www.schlossholtestukenbrock.de
Ist diese Internet-Seite barrierefrei?
Die Internet-Seite ist fast überall barrierefrei.
Zum Beispiel:
• Sie können die Schrift größer und kleiner machen.
• Die Farb-Unterschiede sind gut.
• Die Bilder haben einen Alternativ-Text.
Ein Alternativ-Text ist wichtig für Menschen mit einer Sehbehinderung.
In einem Alternativ-Text steht,
was man auf dem Bild sehen kann.
Einige Dinge sind aber nicht barrierefrei.
Wir arbeiten aber daran.
Welche Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei?
• Dokumente
Auf dieser Internet-Seite gibt es viele Dokumente.
In den Dokumenten stehen Informationen.
Screen-Reader können die Dokumente nicht vorlesen.
Screen-Reader spricht man so aus: Skrien-rieda.
Screen-Reader sind Computer-Programme.
Sie lesen Texte vor.
Das ist eine Hilfe für Menschen mit einer Sehbehinderung.
• Videos und Ton-Aufnahmen
Auf dieser Internet-Seite gibt es Videos und Ton-Aufnahmen.
Die Videos und Ton-Aufnahmen
haben keineAudio-Beschreibungen.
Eine Audio-Beschreibung ist ein Text.
In einer Audio-Beschreibung steht,
was in dem Video passiert.
Audio-Beschreibungen sind eine Hilfe für:
• Menschen mit Sehbehinderung
• gehörlose Menschen
• Karten
Auf dieser Internet-Seite gibt es Karten.
Zum Beispiel von Schloß Holte-Stukenbrock.
Wir können die Karten nicht barrierefrei machen.
• Schwere Sprache
Wir benutzen manchmal Fachbegriffe und schwierige Wörter.
Wir wollen aber,
dass alle die Texte trotzdem gut verstehen können.
Deshalb gibt es bei vielen Texten Info-Grafiken und Tabellen.
Die Info-Grafiken und Tabellen sind nicht barrierefrei.
