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Diese Internet-Seite ist von

der Stadt-Verwaltung Schloß Holte-Stukenbrock

Die Stadt-Verwaltung Schloß Holte-Stukenbrock ist eine öffentliche Stelle.

Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite

eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.

 

Was ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit?

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist ein Text.

Öffentliche Stellen haben diesen Text:

  • auf ihren Internet-Seiten.

  • in ihren Apps. 

 

Öffentliche Stellen bekommen Geld vom Staat.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Ämter und Behörden

  • Verwaltungen von Städten und Gemeinden

 

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?

  • Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?

 

Warum gibt es die Erklärung zur Barriere-Freiheit?

Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps

gut nutzen können.

Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

Das heißt:

Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel für:

  • blinde Menschen.

  • gehörlose Menschen.

 

In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:

Öffentliche Stellen brauchen auf ihren Internet-Seiten und Apps

eine Erklärung zur Barriere-Freiheit:

Das steht in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

 

 

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite:

www.schlossholtestukenbrock.de

 

 

Ist diese Internet-Seite barrierefrei?

Die Internet-Seite ist fast überall barrierefrei.

Zum Beispiel:

  • Sie können die Schrift größer und kleiner machen.

  • Die Farb-Unterschiede sind gut.

  • Die Bilder haben einen Alternativ-Text.

Ein Alternativ-Text ist wichtig für Menschen mit einer Sehbehinderung.

In einem Alternativ-Text steht,

was man auf dem Bild sehen kann.

 

Einige Dinge sind aber nicht barrierefrei.

Wir arbeiten aber daran.

 

 

Welche Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei?

  • Dokumente

Auf dieser Internet-Seite gibt es viele Dokumente.

In den Dokumenten stehen Informationen.

Screen-Reader können die Dokumente nicht vorlesen.

Screen-Reader spricht man so aus: Skrien-rieda.

Screen-Reader sind Computer-Programme.

Sie lesen Texte vor.

Das ist eine Hilfe für Menschen mit einer Sehbehinderung.

 

  • Videos und Ton-Aufnahmen

Auf dieser Internet-Seite gibt es Videos und Ton-Aufnahmen.

Die Videos und Ton-Aufnahmen

haben keineAudio-Beschreibungen.

Eine Audio-Beschreibung ist ein Text.

In einer Audio-Beschreibung steht,

was in dem Video passiert.

Audio-Beschreibungen sind eine Hilfe für:

  • Menschen mit Sehbehinderung

  • gehörlose Menschen

 

  • Karten

Auf dieser Internet-Seite gibt es Karten.

Zum Beispiel von Schloß Holte-Stukenbrock.

Wir können die Karten nicht barrierefrei machen.

 

  • Schwere Sprache

Wir benutzen manchmal Fachbegriffe und schwierige Wörter.

Wir wollen aber,

dass alle die Texte trotzdem gut verstehen können.

Deshalb gibt es bei vielen Texten Info-Grafiken und Tabellen.

Die Info-Grafiken und Tabellen sind nicht barrierefrei.

 

 

Hinweise und Vorschläge für Verbesserungen

Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite

gut nutzen und verstehen können.

Haben Sie Probleme mit unserer Internet-Seite?

Melden Sie sich bei der Stadt-Verwaltung.

Die Telefon-Nummer ist:

05207 890 50

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

stadtverwaltung@shs.de-mail.de

 

 

Ombudsstelle für

barrierefreie Informationstechnik vom Land Nordrhein-Westfalen

Haben Sie uns ein Problem gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns bei Ihnen melden.

Machen wir das nicht?

Oder sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie sich beschweren.

Es gibt dafür eine Beschwerde-Stelle.

 

Die Beschwerde-Stelle heißt:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik.

Das ist die Telefon-Nummer:

0211 - 8553451

Das ist die E-Mail-Adresse:

Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 

 

Prüfung der Internet-Seite und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wir haben unsere Internet-Seite auf Barriere-Freiheit geprüft.

Wir haben die Erklärung zur Barriere-Freiheit

am 15. Januar 2023 geschrieben.

Die Bilder auf dieser Seite stammen von der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V..

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0