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Lärmaktionsplan

Die von Menschen verursachten belästigenden und gesundheitsschädlichen Geräusche im Freien werden als ,,Umgebungslärm'' bezeichnet. Seit Jahren belastet Umgebungslärm die Bevölkerung unvermindert stark. Hauptursache ist der Verkehr, der in Deutschland und in allen europäischen Mitgliedstaaten stetig anwächst.

Um die schädliche Umwelteinwirkung durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu mindern, wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 verabschiedet. Diese wurde 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in national Recht umgesetzt.

Die Mitgliedstaaten werden darin verpflichtet, Konzepte zu erstellen, die eine Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umsetzen, um die schädlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermindern sowie vorzubeugen.

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BlmSchG sowie die Verordnung über die Lärmkartierung -34.BlmSchV.

Zur Ermittlung der örtlichen Lärmsituation sind Lärmkarten gemäß § 47c BlmSchG aufzustellen. Sie erfassen:

  • bestimmte Lärmquellen im betrachteten Gebiet,
  • welche Lärmbelastung von ihnen ausgehen und
  • wie viele Menschen davon betroffen sind.

Lärmprobleme liegen nach BlmSchG auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern und anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 65 dB(A) oder ein LNight von 55 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Diese Werte sind entsprechend auf den Karten kenntlich zu machen.

Die BlmSchV (Lärmkartierungsverordnung) legt das Verfahren fest, wie Lärmkarten zu erstellen sind.

Die Lärmkarten dienen als Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne, die zur Regelung von Lärmproblemen gemäß § 47d Abs. 1 BlmSchG aufzustellen sind.

Lärmaktionspläne helfen, die Lärmbeslastung zu analysieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln und umzusetzen. Hauptziel ist es, die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zur verbessern und die Gesundheit der Menschen vor Ort zu schützen.

Mit den zum 30. Juni 2022 zu aktualisierenden Lärmkarten steht für die Städte und Gemeinden die vierte Runde der Lärmaktionsplanung an.

Bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden die Bürgerinnen und Bürger im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/. Ein erster Entwurf des Lärmaktionsplanes von Schloß Holte-Stukenbrock ist einsehbar.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Daher bittet die Stadt die Bevölkerung, sich im Umgebungslärmportal des Landes über die Lärmsituation in Schloß Holte-Stukenbrock zu informieren und bei Fragen, Einwänden und Anliegen den Kontakt mit der Stadt unter s.schaefer@stadt-shs.de aufzunehmen.

In einer der nächsten Sitzungen des Umwelt-, Klima- und Infrastrukturausschusses wird der Lärmaktionsplan verabschiedet, um ihn fristgerecht am 18.07.2024 an das Land weiterzuleiten.

Lärmaktionsplan zum Download

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0