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Ärzteförderung SHS

Um die ärztliche Versorgung im Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock langfristig zu sichern, hat der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock in seiner Sitzung am 20.03.2018, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 20.12.2022, diese Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten beschlossen.

Sie soll einen finanziellen Anreiz/finanzielle Unterstützung zur Neuansiedlung, Übernahme einer Arztpraxis sowie Einrichtung einer Zweigpraxis im gesamten Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock bieten. Hiermit sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort Schloß Holte-Stukenbrock geschaffen werden.

Die Anträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock  können Sie hier herunterladen.

Die Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärztenfinden Sie im Amtsblatt

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0