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Mittwoch, 17.04.2024

zwölf gelbe Sterne im Kreis auf blauem Hintergrund

Teilnahme Europawahl 2024

Auch die in Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der EU sowie Deutsche im Ausland können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

In der Zeit vom 06. bis 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das 10. Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024 statt. Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sowie Deutsche im Ausland können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl

Als Unionsbürger werden bei Europawahlen die Bürgerinnen und Bürger bezeichnet, die nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Unionsbürger mit Wohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock können entscheiden, ob sie bei der Europawahl in ihrem Herkunftsland oder in Schloß Holte-Stukenbrock die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament wählen wollen.

Wer in Schloß Holte-Stukenbrock wählen möchte, muss sicherstellen, dass er in das hiesige Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen ist. Das erfolgt nur automatisch, wenn dies zu dieser Wahl oder früher schon einmal (zur Europawahl 1999 oder später) beantragt wurde.

Der förmliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Ob von Ihnen ein Antrag vorliegt oder ob Sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock eingetragen sind, können Sie unter der Telefonnummer 05207 / 8905- unter der Durchwahl 118, 119 oder 519  erfragen.

Des Weiteren sind ab sofort die Antragsformulare im Rathaus, Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, in Zimmer 118 erhältlich.

Die Frist für den formellen Antrag läuft am 19. Mai 2024 ab. Danach sind Änderungen nicht mehr möglich. Sie können dann ggf. nur in Ihrem Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundeswahlleiterin.de.



Informationen für Deutsche im Ausland (Auslandsdeutsche) zur Europawahl

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder

  • auf Antrag in der Bundesrepublik Deutschland wählen, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem Land der Europäischen Union wohnen

oder

  • in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, an der Europawahl teilnehmen. 

Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union können wählen, wenn sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Eine passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.

Auslandsdeutsche können bis zum 19. Mai 2024 die Aufnahme in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragen.

Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Weitere Informationen und „Anträge für Auslandsdeutsche“ finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0