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Mittwoch, 17.04.2024

20 Delegierte des Ausschusses für Recht, Personal, Organisation im Ratssaal der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Entscheidungen mit großer Wirkung

Ausschuss für Recht, Personal und Organisation des StGB NRW traf sich zu seiner 50. Sitzung im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) mit Sitz in Düsseldorf ist ein Zusammenschluss von 361 Kommunen in NRW. Er setzt sich dafür ein, dass die Interessen der kleineren und mittleren Städte und Gemeinden bei der Gesetzgebung in NRW ausreichend zur Geltung kommen. Auch die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist Mitglied im StGB NRW. Bürgermeister Hubert Erichlandwehr engagiert sich u.a. im Ausschuss für Recht, Personal und Organisation. Am Diensatg, den 16. April 2024, war das Gremium in Schloß Holte-Stukenbrock zu Gast. Mehr als 20 Delegierte aus Kommunen in ganz NRW, darunter zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, berieten über aktuelle Themen aus Kommunal- und Landespolitik.

„Einem Großteil der Bürgerinnen und Bürger ist die Bedeutung einer solchen Mitgliedschaft gar nicht bekannt, deswegen geben wir einen kleinen Einblick in die diskutierten Themen“, sagt Bürgermeister Hubert Erichlandwehr im Nachgespräch. So sei ein wichtiges Thema die Stärkung des kommunalen Ehrenamts gewesen. „Eine Demokratie funktioniert nur, wenn die Menschen sich aktiv einbringen. Seit Jahren beobachten wir den Trend, dass sich immer weniger Menschen in ihrer Freizeit für ihre Stadt oder Gemeinde politisch engagieren“, so der Bürgermeister.

„Hintergrund ist dabei häufig der zeitliche Aufwand, der für eine Mitarbeit im Rat oder im Ausschuss notwendig ist“, ergänzt Ausschussvorsitzender Claus Jacobi, Bürgermeister der Stadt Gevelsberg. Deswegen werde aktuell auf Landesebene daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt zu verbessern. „Wir begrüßen das ausdrücklich, denn Engagement zu erleichtern kann nur gut sein für die Demokratie vor Ort“, so Jacobi. "In der Kommunalpolitik gestalten die Menschen die eigene Heimat, darum gelten die Städte und Gemeinden zurecht als Herzkammer der Demokratie“, stellt er fest.

„Weitere Themen der Sitzung waren das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das Folgesetz ‚OZG 2.0‘“, berichtet Jacobi. Das OZG verpflichtet alle Behörden dazu, die Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. „Das mittlerweile beschlossene Folgegesetz schafft die dringend benötigte rechtliche Grundlage für die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“, informiert er. In Schloß Holte-Stukenbrock können die Bürgerinnen und Bürger bereits über das Serviceportal zahlreiche Dienstleistungen digital aufrufen und erledigen. „Eine vollständige Digitalisierung der Verwaltung braucht jedoch Zeit und ist an technische, finanzielle sowie rechtliche Voraussetzungen geknüpft“, weiß Erichlandwehr, der sich beim StGB NRW auch im Hauptausschuss und im Präsidium engagiert.

Der Ausschuss habe sich vor diesem Hintergrund gegen eine Umsetzungspflicht und den daraus resultierenden Rechtsanspruch ausgesprochen. „Der elektronische Zugang zu Verwaltungsleistungen ist wichtig und ein konsequenter Schritt vor dem Hintergrund der globalen Digitalisierung. Die Umsetzung muss jedoch für die Kommunen und Gemeinden technisch und zeitlich realistisch beurteilt und angesetzt werden“, bekräftigt Jacobi.

Diskutiert wurden im Ausschuss zudem die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung, die rechtliche Einordnung von sogenannten Automatengeschäften im Ladenöffnungsgesetz (LÖG) sowie das „Digitalbüro OWL“ als zukunftsweisende Projektidee für eine digitale Zusammenarbeit von Städten, Kreisen und Gemeinden.

Info Städte- und Gemeindebund:

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) ist ein Zusammenschluss von 361 der 396 Kommunen in NRW. Mitglieder sind ausschließlich kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Zusammen mit den 16 Schwesterverbänden bildet der StGB NRW das Fundament des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.

Der StGB NRW setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Gesetzgebung in NRW die Anforderungen aus der kommunalen Praxis angemessen berücksichtigt. Er vertritt die Interessen und politischen Standpunkte der Städte und Gemeinden gegenüber der Landesregierung, dem Landtag NRW und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber den zahlreichen Interessengruppen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Zentrale Aufgabe ist die Beratung und Information der Mitglieder über Entwicklungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Politische Entscheidungen des StGB NRW sind das Ergebnis umfangreicher Diskussions- und Arbeitsprozesse. Diese finden in zahlreichen Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften statt.

Weitere Infos zum Städte- und Gemeindebund NRW stehen hier: www.kommunen.nrw.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0