Die Abwasserbeseitigung in Schloß Holte-Stukenbrock
Bei der Stadtverwaltung ist der Fachbereich Tiefbau und Umwelt (inkl. Kläranlage) für die Angelegenheiten rund um die Entwässerung verantwortlich. Hier erfahren Sie alles über die Aufgaben der Mitarbeiter und über das städtische Abwassersystem.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Planung von Kanalleitungen
Vergabe von Bauleistungen für Erweiterungen und Sanierungen
Kontrolle des öffentlichen Kanalnetzes
Durchsetzen des Anschluss- und Benutzungszwangs
Verwaltung der Kleinkläranlagenabfuhr
Erteilen von Kanalanschlussgenehmigungen
Beratungsleistung und Informationsweitergabe über die Dichtheitsprüfung nach § 51 Abs. 1 e LWG
Überprüfung von Leichtstoffabscheidern
Betrieb und Unterhaltung der Kläranlage
Verwaltung der Abwasserbeseitigungssatzung und der Satzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Das Kanalsystem in Schloß Holte-Stukenbrock
Schloß Holte-Stukenbrock besitzt zurzeit ein öffentliches Kanalnetz mit einer Länge von 225 km. Dies entspricht der Entfernung zwischen Paderborn und Hamburg. Es sind ca. 98 % aller Einwohner an das Kanalsystem angeschlossen. Durch sie entsteht in Schloß Holte-Stukenbrock eine Jahresabwassermenge von 2,6 Millionen Kubikmetern (= 2.6 Milliarden Liter Wasser).
Aufgeteilt ist dieses Netz in ein Misch- und ein Trennsystem. In einem Mischsystem werden Schmutz- und Regenwasser zusammen zur Kläranlage geleitet. In einem Trennsystem sind zwei Kanäle, einer für Regen- und einer für Schmutzwasser vorhanden. Die Regenwasser-Kanäle leiten das Abwasser in öffentliche Gewässer.
Darüber hinaus sind noch Abwasser-Druckleitungen vorhanden. Diese Leitungen transportieren das Schmutzwasser dort, wo kein natürliches Gefälle vorhanden ist.
Den Aufbau des Trennsystems können Sie auf der nebenstehenden Zeichnung erkennen. Die Zuleitung zum Haus wird in Grundstücks- und Hausanschlussleitung aufgeteilt. Hierbei bildet die Grundstücksgrenze auch die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Leitung. Die Stadt ist dabei ausschließlich für das öffentliche Kanalnetz zuständig (also Hauptkanal und Grundstücksanschlussleitung).
Überwachungspflichten
Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Kanalnetz auf Dichtheit zu überprüfen. Dies geschieht im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan). Das öffentliche Kanalnetz muss demnach alle 15 Jahre vollständig auf Dichtheit überprüft worden sein. Rechtsgrundlage hierfür ist das Landeswassergesetz.
Darüber hinaus untersucht die Stadt ihr Kanalnetz auf Fehlanschlüsse. Dabei wird farbiger Nebel in die Schmutzwasser-Hausanschlussschächte gedrückt. Tritt dieser an Stellen aus, die Regenwasser ableiten sollen, wie z. B. Dachrinnen oder Hofabläufe, ist Handlungsbedarf angezeigt. Der Grundstückseigentümer hat daraufhin den Fehlanschluss zu beseitigen. Er kann entweder die Regenwasserleitung an den Regenwasserkanal umklemmen oder das Regenwasser versickern lassen. Der Fachbereich Tiefbau und Umwelt kann Sie hierzu beraten.
Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Herr Karmeier
Tel.: 05207/8905-226
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: t.karmeier@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 226
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Frau Schäfer
Tel.: 05207/8905-227
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: s.schaefer@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 229