Ausbau Brinkeweg

Der Brinkeweg übernimmt von der Helleforthstraße aus gesehen zunächst die Erschließungsfunktion des Gewerbegebietes für die dort ansässigen Betriebe. Im weiteren Verlauf bis zum Waldweg schließt sich Wohnbebauung an. Der Brinkeweg ist derzeit als Baustraße ausgebaut. Insbesondere der Bereich im Gewerbegebiet weist erhebliche Schäden auf. Die Entwässerungssituation ist hier unbefriedigend. Die Verwaltung hat deshalb eine Ausbauplanung für den Brinkeweg erarbeiten lassen.

Diese sieht im Bereich des Gewerbegebietes einen funktionalen Ausbau mit beidseitigen gepflasterten Mehrzweckstreifen - im Waldbereich einseitiger Mehrzweckstreifen und Entwässerungsmulde - vor. Im Bereich der Wohnbebauung soll ein reduzierter Ausbaustandard umgesetzt werden.

Beratung und Beschlussfassung

In der Ausschusssitzung vom 03.11.2015 wurde die Ausbauplanung vom Ingenieurbüro Röver vorgestellt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 790.000€.

Am 14.01.2016 hat daraufhin eine  Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der den Bürgern der Beschluss zur Ausbauplanung vom 03.11.2015 mitgeteilt wurde: Zwischen der Helleforthstraße und dem Waldweg handelt es sich um einen Straßenabschnitt mit drei verschiedenen Ausbaustandards. Grundsätzlich wird der Brinkeweg als bestehende Tempo-30-Zone mit Mehrzweckstreifen und einer Versickerungsmöglichkeit ausgebaut. Der erste Bauabschnitt bis zur Höhe der Hausnummer 13 ist dem Gewerbegebiet Helleforthstraße zuzuordnen. Im weiteren Verlauf bis zur Hausnummer 46 handelt es sich um ein einseitiges Wohngebiet mit gegenüberliegendem Waldbestand. Bei dem letzten Bauabschnitt bis zur Einmündung Waldweg handelt es sich um Gewerbegebiet, das durch Wohnbebauung geprägt ist. Auf Grund der unterschiedlichen Ausprägungen ergeben sich verschiedene Vorgaben an den Straßenausbau.

Der Regelquerschnitt wird wie folgt beschlossen:

1. Helleforthstr. bis Hausnummer 13

6,0 m Asphaltfahrbahn, westlich 1,50 m breiter Mehrzweckstreifen in Pflaster, östlich 2,50 m breiter Mehrzweckstreifen in Pflaster

2. Hausnummer 13 bis Hausnummer 46

6,0 m Asphaltfahrbahn, nördlich 1,59 m breiter Mehrzweckstreifen in Pflaster, südlich ca. 1,50 m begrünte Entwässerungsmulde

3. Hausnummer 46 bis Waldweg

4,5 m Asphaltfahrbahn, beidseitig ca. 1,0 m Bankett, südlich ca. 1,50 m begrünte Entwässerungsmulde

Die Bürger hatten keine wesentlichen Änderungswünsche, sprachen sich aber dafür aus, die Durchfahrtsmöglichkeit für LKW im Bereich der Wohnbebauung durch bauliche Einengungen zu erschweren und möglichst unattraktiv zu machen.

Zu den Kosten

In der Bürgerversammlung am 14.01.2016 wurden den Anliegern neben dem Ausbauprogramm die Abrechnungsmodalitäten und die voraussichtliche Höhe des Erschließungsbeitrags mitgeteilt.

Bei der Ausbaumaßnahme handelt es sich um die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches eine Erschließungsbeitragspflicht auslöst. Die Höhe des Beitrags wird bemessen nach den Kosten für den Grunderwerb der Straßenflächen, die Beleuchtung, die Straßenregenentwässerung, die Befestigung der Straßenflächen. Entsprechend der Satzung trägt die Stadt einen Gemeindeanteil von ca. 10% des Aufwandes. Die verbleibenden Kosten sind auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Zu berücksichtigen ist dabei die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnnutzung/gewerbliche Nutzung) und das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Anzahl der Vollgeschosse). Genaue Angaben zur Beitragshöhe können erst nach erfolgtem Ausbau und vorliegenden Schlussabrechnungen gemacht werden.

Auf Grund einer unverbindlichen überschlägigen Berechnung kann von einem Beitragssatz von ca. 7,00 € pro m² rechnerischer Grundstücksfläche ausgegangen werden.

Mit der Festsetzung des Erschließungsbeitrags ist voraussichtlich im 2. Halbjahr 2017 zu rechnen. Für die Eigentümer, die mit einer Ablösevereinbarung endgültig abgelöst haben, entsteht keine Beitragspflicht.

Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung

Fachbereich Tiefbau und Umwelt

Technische Fragen zum Ausbau
Michael Ottenstroer

Tel.: 05207/8905-228
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: michael.ottenstroer@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 228

Beitragsrechtliche Fragen zum Straßenausbau
Dieter Lüke

Tel.: 05207/8905-204

Fax: 05207/8905-541
E-Mail: dieter.lueke@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 204