Bausatzungen nach den §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB)

In den Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB werden Regelungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile getroffen.

Für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigen Gewicht vorhanden ist, kann die Stadt durch eine Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben u. a. nicht die Festetzungen des Flächennutzungsplanes über Flächen für Wald oder Landwirtschaft entgegengehalten werden können.

 

 

Bausatzungen nach § 34 (BauGB)

Satzung nach § 34 BauGB "Bütervenn" in Schloß Holte

Hinweis:

Im nördlichen Bereich des Satzungsgebietes wird eine östlich des Bütervenns gelegene Teilfäche mittlerweile durch den Bebauungsplan Nr. 35 "Bütervenn-Süd" überplant. Detaillierte Informationen hierzu hält der Fachbereich 6 -Bauaufsicht- bereit.

Satzung nach § 34 BauGB "Helleforthstraße" in Liemke

Satzung nach § 34 BauGB "Liemke/Kirche"

Satzung nach § 34 BauGB "Lippstädter Weg" in Stukenbrock-Senne

Satzung nach § 34 BauGB "Sende" im Umfeld der Sender Kirche

Satzung nach § 34 BauGB "Storchkrugsiedlung" in Stukenbrock-Senne

Satzung nach § 34 BauGB "Teutoburger Weg" in Schloß Holte

Satzung nach § 34 BauGB "Upphoff-Siedlung" in Schloß Holte

Bausatzungen nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB)

Satzung nach § 35 BauGB "Landweg" in Sende

Satzung nach § 35 BauGB "Fienhofweg-Süd"

Satzung nach § 35 BauGB "Westlich Lange Straße/südlich A 33"

Satzung nach § 35 BauGB "Spellerteich/Spellerstraße

Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung

Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung

Frau Meyer

Tel.: 05207/8905-220
Fax: 05207/8905-407
E-Mail: j.meyer@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 220

Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung

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Tel.: 05207/8905-220
Fax: 05207/8905-407
E-Mail: s.dressler@stadt-shs.de
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