Bausatzungen nach den §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB)
In den Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB werden Regelungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile getroffen.
Für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigen Gewicht vorhanden ist, kann die Stadt durch eine Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben u. a. nicht die Festetzungen des Flächennutzungsplanes über Flächen für Wald oder Landwirtschaft entgegengehalten werden können.
Bausatzungen nach § 34 (BauGB)
Satzung nach § 34 BauGB "Bütervenn" in Schloß Holte
Hinweis:
Im nördlichen Bereich des Satzungsgebietes wird eine östlich des Bütervenns gelegene Teilfäche mittlerweile durch den Bebauungsplan Nr. 35 "Bütervenn-Süd" überplant. Detaillierte Informationen hierzu hält der Fachbereich 6 -Bauaufsicht- bereit.
Satzung nach § 34 BauGB "Helleforthstraße" in Liemke
Satzung nach § 34 BauGB "Liemke/Kirche"
Satzung nach § 34 BauGB "Lippstädter Weg" in Stukenbrock-Senne
Satzung nach § 34 BauGB "Sende" im Umfeld der Sender Kirche
Satzung nach § 34 BauGB "Storchkrugsiedlung" in Stukenbrock-Senne
Satzung nach § 34 BauGB "Teutoburger Weg" in Schloß Holte
Satzung nach § 34 BauGB "Upphoff-Siedlung" in Schloß Holte
Bausatzungen nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB)
Satzung nach § 35 BauGB "Detmolder Straße" in Liemke
Satzung nach § 35 BauGB "Hövelrieger Straße"
Satzung nach § 35 BauGB "Landweg" in Sende
Satzung nach § 35 BauGB "Fienhofweg-Süd"
Satzung nach § 35 BauGB "Westlich Lange Straße/südlich A 33"
Satzung nach § 35 BauGB "Rahmkeweg"
Satzung nach § 35 BauGB "Spellerteich/Spellerstraße
Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
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Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
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