Schlosskonzert

Im Rahmen des Schlossjubiläums veranstaltet die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock am Samstag, den 21. Mai, ein Schlosskonzert im Garten des Holter Schlosses. Es spielt das hfmBRASS-Quintett.

Foto: Jagdschloss Holte © Thomas Strüwe

Das Blechbläserensemble der Detmolder Musikhochschule wurde im Jahr 2006 ins Leben gerufen und wird von Prof. Norbert Stertz geleitet. Er arbeitet mit einer erlesenen Auswahl von Studierenden der Blechbläserklassen in der Besetzung, wie sie vor allem durch Ensembles wie das Philip Jones Brass Ensemble oder German Brass berühmt geworden ist. Am Schloss spielt ein Quintett aus Studierenden und Lehrenden.

Das Repertoire von hfmBRASS reicht von der Renaissance bis zur Popmusik und dem Jazz. Dank der vorbenannten Ensembles gibt es mittlerweile eine Fülle von Arrangements und Originalkompositionen für diese Besetzung, die einen unglaublichen Reichtum an Musikstücken bilden, die sowohl für den Musiker, als auch für den Zuhörer höchst interessant sind. Sie sind zwar aus Blech, doch sie klingen bei Weitem nicht so – die Blechblasinstrumente. Gerade durch die Klangvielfalt  dieser Instrumente, die z.B. die Barockmusik in ihrer  ganzen Feierlichkeit und in ihrem vollen Glanz erstrahlen lassen, oder den Jazz, wo die Kombination mit Rhythmusinstrumenten einen wahren Big Band Sound entstehen lässt, nimmt dieses Ensemble einen besonderen Platz innerhalb der Detmolder Musikhochschule ein.
 

Das Programm:

1. Teil

 - Georg Friedrich Händel: Einzug der Königin von Saba

  - Giles Farnaby: Fancies, Toyes and Dreames

  - Kleine Barocksuite verschiedener Meister: Rondeau - Sarabande - Allegro

  - Gustav Holst: Second Military Suite, March - Song without Words - Song of the Blacksmith - Fantasia of the Dargason

 2. Teil:

 - Richard Roble: American Images,   Early Days - Blues - Fiesta

  - Astor Piazzolla, Oblivion

  - Lennie Niehaus: Sinfonietta,  With Energy - Warmly - With Spirit - Allegro con brio

  - JazzTime: Original Dixieland OneStep - Swingaround Suite - That’s a plenty

Programmänderungen bleiben vorbehalten.

 

 

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