Sowohl teilnehmende Rats- und Ausschussmitglieder als auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer müssen also den Nachweis erbringen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind. Die Kontrolle erfolgt vor Beginn der jeweiligen Sitzung, eine Teilnahme ohne den entsprechenden Nachweis einer Immunisierung ist nicht möglich. Darüber hinaus besteht im Rathaus weiterhin Maskenpflicht in Form einer FFP2- oder medizinischen Maske. Am Platz kann in der Sitzung die Maske abgelegt werden. Personen, die sich krank fühlen, werden gebeten, der Sitzung fernzubleiben und von einem Besuch im Rathaus abzusehen.