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Bauberatung

Als untere Bauaufsichtsbehörde begleiten wir das Bauvorhaben von der ersten Planung über das Genehmigungsverfahren bis zur abschließenden Fertigstellung. Dabei prüfen wir die Bauanträge auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen, ggf. beteiligen wir auch Fachbehörden. Nach erfolgreicher Genehmigung überwachen wir den Baufortschritt und führen Abnahmen nach Rohbaufertigstellung sowie abschließender Fertigstellung durch.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Überwachung geltender Brandschutzvorschriften insbesondere bei größeren Gewerbebetrieben und in sozialen Einrichtungen.

Ferner entscheiden wir über Anträge, Grundstücke grundbuchrechtlich zu teilen.

Wir kümmern uns um die Eintragung von Baulasten, die zur Genehmigung von Bauvorhaben oder Grundstücksteilungen erforderlich sind.

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechtes stellen wir Abgeschlossenheitsbescheinigungen aus, die für die Bildung von Wohnungseigentum nötig sind.

Schließlich nehmen wir die uns als untere Denkmalbehörde zugewiesenen Aufgaben zum Erhalt von Boden- und Baudenkmälern wahr.

Gelegentlich müssen wir im Rahmen unserer Aufgaben auch ordnungsbehördlich gegen illegale Vorhaben einschreiten, Zwangsmaßnahmen ergreifen und möglicherweise auch Geldbußen verhängen.

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss des Kreises Gütersloh bekannt gegeben.

Kartenausschnitt der Bodenrichtwerte

Grundbuch

Das Grundbuch für Schloß Holte-Stukenbrock wird beim Amtsgericht in Bielefeld geführt.

Akte mit Antrag auf Grundbuchausdruck und Taschenrechner, Stempel, Stift und Stempelkissen

Nachbarrecht

Rechtsprobleme an der Gartengrenze. Informationen zum Nachbarrecht und Hinweise zur Streitschlichtung.

Holzzaun hinter Rosenzweigen und anderen Pflanzen

Kataster und Vermessung

Flurkarten und Katasterauszüge können Sie bei der Abteilung Liegenschaft und Kataster vom Kreis Gütersloh bestellen. Dort bekommen Sie auch Informationen zur Einmessung von neu erstellten Gebäuden.

Grenzstein

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0