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Ausbau Salbeiweg - Kornblumenweg

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beabsichtigt den Straßenendausbau der Straßen „Kornblumenweg und Salbeiweg“ im Stadtteil Stukenbrock durchzuführen.

Allgemeine Erläuterungen
  • Die Straßen liegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Trapphofstraße“.
  • Die Haupterschließung erfolgt im Osten über die Trapphofstraße K 46.
  • Im Norden und Süden (Spellerstraße) erfolgt die Anbindung an vorh. Geh- Radwege.
  • Gekennzeichnet ist das auszubauende Gebiet durch ein- bis dreigeschossige offene Wohnbebauung.
  • Grundlage für die Gestaltung des Straßenraumes sind die jeweiligen örtlichen und räumlichen Gegebenheiten.
Planung
  • Die Straßenraumbreite  „Kornblumenweg und Salbeiweg“: 6,00 m.
  • Ausbau der Straßen mit Fahrbahnbreite:  von 4,00 m und mit beidseitigem 1,00 m breiten
  • Die Seitenstreifen werden mit einer 2-zeiligen Rinne von der Fahrbahn getrennt.
  • Ausbau mit weicher Separation und Geschwindigkeitsdämpfung als Tempo 30 Zone vorgesehen.
  • Fahrbahnen im Mischungsprinzip oder mit weicher Separation werden nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h und bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger eingesetzt (RASt 06).
  • Die Befestigung der Fahrbahn:grauer Betonsteinpflaster, Seitenstreifen mit anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster.

Am Ende der Straßen wird die maximal zur Verfügung stehende Fläche als Wendemöglichkeit befestigt.

Zudem werden gem. Bebauungsplan im nördlichen Bereich Stellplätze und eine Grünfläche vorgesehen.
Weitere separate Parkplätze werden nicht ausgewiesen. Parken im Straßenraum ist unter Rücksichtnahme von Zufahrten etc. erlaubt.
Im nördlichen Bereich des Salbeiweges befindet sich eine vorh. Geh- Radwegverbindung. Die Anbindung erfolgt in Pflasterbauweise.
Die Anbindung an den südlich vorh. Geh- Radweg der Spellerstraße erfolgt wie der dort vorhandene Ausbau mit einer wassergebundenen Decke.

Bautechnische Erläuterungen

Der Straßenoberbau der vorh. Baustraße besteht aus ca. 30 cm Schottertragschicht und einer ca. 8 cm dicken bit. Tragdeckschicht.
Um den erforderlichen Höhenausgleich zu den Grundstückszufahrten zu ermöglichen, wird aus straßenbautechnischen und wirtschaftlichen Gründen empfohlen, den bituminösen Straßenoberbau in Teilbereichen zu fräsen und als ungebundene Tragschicht weiterzuverwenden.

Der Höhenausgleich kann dann mit Schotter 0/45 mm erfolgen.

Regelaufbau in Anlehnung an  RStO 12, Tafel 3, Bk 0,3, Zeile 3:

                 Pflasterflächen:
                   8,0 cm      Betonsteinpflaster 10/20  
                   3,0 cm      Kiessand 0/8
                 39,0 cm      Schottertragschicht 0/45
                 ---------
                 50,0 cm      frostsicherer Oberbau
 
 
                 wassergebundene Decke
                   3,0 cm      Dolomitsand
                 27,0 cm      Schottertragschicht 0/45
                 ---------
                 30,0 cm      frostsicherer Oberbau
 
Der Straßenendausbau wurde mit folgenden Entwurfselementen geplant:

  • Fahrbahn – Betonpflaster grau
  • Randeinfassung - 2-zeilige Rinne (grau)
  • Seitenstreifen - Betonsteinpflaster 10/20/8 (anthrazit)
  • Randeinfassung zur Grenze - Tiefbord 8/25 (grau)
  • Gehweg   - Betonsteinpflaster 10/20/8 (grau)
  • wassergebundene Decke, Dolomitsand
Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung muss für den endgültigen Ausbau evtl. ergänzt werden. Die Standorte werden örtlich angepasst.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0