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Einzelhandelskonzept

Im September 2021 hat der Stadtrat das neue "Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock" beschlossen.

Erstmalig wurde im Jahr 1999 eine Markt- und Standortanalyse für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock durchgeführt. Auslöser für dieses Einzelhandelsgutachten waren das neue Geschäftszentrum in Schloß Holte und das Umsiedlungsvorhaben des Baumarktes an der Holter Straße.

Vor dem Hintergrund des regionalen Einzelhandelskonzeptes für OWL des Jahres 2003, dem auch die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beigetreten ist, als auch der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster zum Themenkomplex Einzelhandel (Stichwort örtliche Sortimentsliste) wurde eine Neuaufstellung notwendig.

Im Sommer 2007 wurde daher durch den Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ein "Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock" beschlossen.

Im Dezember 2018 wurde die Verwaltung durch die Politik bauftragt ein neues "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" erstellen zu lassen. Mit der Aktualisierung sollen Bewertungen und Handlungsempfehlungen erlangt werden, die auch die Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigen. Es soll so eine notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung geschaffen werden. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Politik und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 23.07.2021 bis 06.08.2021 Stellungnahmen abzugeben. In der Sitzung des Stadtrates am 14.09.2021 wurde das "Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock" beschlossen. 

Weitere Informationen können Sie den unten aufgeführten Dokumenten entnehmen.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0