Informationen zum Schwerbehinderten-Ausweis
Menschen mit einer Schwerbehinderung
sollen keine Nachteile wegen ihrer Behinderung haben.
Deshalb haben Menschen mit Schwerbehinderung
ein Recht auf besondere Hilfen und Leistungen.
Man nennt das: Nachteils-Ausgleiche.
Zum Beispiel:
Menschen mit Schwerbehinderung müssen weniger Steuern zahlen.
Menschen mit Schwerbehinderung können kostenlos Bus und Bahn fahren.
Menschen mit Schwerbehinderung haben bei der Arbeit besondere Rechte.
Alle Rechte stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: 9. Sozialgesetzbuch.
Wann hat ein Mensch eine Schwerbehinderung?
Behinderung heißt:
Ein Mensch kann etwas gar nicht oder
schlechter als die meisten anderen Menschen in seinem Alter.
Zum Beispiel:
Ein Mensch kann nicht gehen.
Man nennt das: körperliche Behinderung.
Ein Mensch hat große Angst vor Dingen, die im Alltag normal sind.
Man nennt das: seelische Behinderung.
Ein Mensch kann schlechter denken.
Man nennt das: geistige Behinderung.
Wichtig ist:
Die Behinderung dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
Wer kann einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen?
Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen nur Menschen,
die eine schwere Behinderung haben.
Wichtig ist:
Die Menschen müssen in Deutschland leben oder arbeiten.
Leben oder arbeiten die Menschen nicht in Deutschland?
Dann können sie keinen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Wie kann ich einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?
Sie müssen einen Antrag bei der Stadt-Verwaltung stellen.
Die Stadt-Verwaltung prüft dann, wie schwer Ihre Behinderung ist.
Dafür gibt es den Grad der Behinderung.
Die Abkürzung ist: GdB.
Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr?
Dann haben Sie eine schwere Behinderung.
Und dann bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Wo kann ich den Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?
Sie können den Antrag bei der Stadt-Verwaltung stellen.
Das Antrags-Formular können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung
Das Antrags-Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können das Antrags-Formular auch bei der Stadt-Verwaltung abholen.
Das Antrags-Formular bekommen Sie:
beim Bürger-Service
im Fachbereich FB 4.2
Wichtig:
Haben Sie einen Antrag gestellt und
hat sich Ihre Gesundheit seitdem verschlechtert?
Dann können Sie einen neuen Antrag stellen.
Man nennt das: Änderungs-Antrag.
Wer bearbeitet den Antrag?
Der Kreis Gütersloh bearbeitet den Antrag.
Fragen und Hilfe
Haben Sie Fragen zum Schwerbehinderten-Ausweis?
Dann rufen Sie bei der Stadt-Verwaltung an.
Die Stadt-Verwaltung sagt Ihnen dann, was Sie tun können.
Die Telefon-Nummer ist:
05207 89 05 0
Oder schreiben Sie eine E-Mail an:
soziales@stadt-shs.de
Weitere Informationen
Sie können den Antrag auch direkt im Internet stellen.
Gehen Sie auf diese Internet-Seite:
Elektronischer Schwerbehindertenantrag
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie haben einen Antrag gestellt?
Und Sie wollen wissen, wie weit die Bearbeitung ist?
Gehen Sie auf diese Internet-Seite:
Verfahrensstand Ihres Antrags
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie brauchen eine Beratung?
Melden Sie sich bei der EUTB.
EUTB ist kurz für:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Die EUTB ist eine kostenlose Beratungs-Stelle.
Das ist die Internet-Seite von der EUTB:
EUTB
Auf der Internet-Seite gibt es auch Informationen in Leichter Sprache.
Im Schwerbehinderten-Ausweis stehen Merkzeichen.
Merkzeichen sind Buchstaben.
Die Merkzeichen zeigen, welche besonderen Rechte die Person hat.
Auf dieser Internet-Seite ist ein Überblick der wichtigsten Merkzeichen:
Überblick der wichtigsten Merkzeichen
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Bilder auf dieser Seite stammen von der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V..