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Informationen zum Schwerbehinderten-Ausweis

Menschen mit einer Schwerbehinderung

sollen keine Nachteile wegen ihrer Behinderung haben.

Deshalb haben Menschen mit Schwerbehinderung

ein Recht auf besondere Hilfen und Leistungen.

Man nennt das: Nachteils-Ausgleiche.

 

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Schwerbehinderung müssen weniger Steuern zahlen.

  • Menschen mit Schwerbehinderung können kostenlos Bus und Bahn fahren.

  • Menschen mit Schwerbehinderung haben bei der Arbeit besondere Rechte.

 

Alle Rechte stehen in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt: 9. Sozialgesetzbuch.

 

Wann hat ein Mensch eine Schwerbehinderung?

Behinderung heißt:

Ein Mensch kann etwas gar nicht oder

schlechter als die meisten anderen Menschen in seinem Alter.

Zum Beispiel:

  • Ein Mensch kann nicht gehen.

Man nennt das: körperliche Behinderung.

  • Ein Mensch hat große Angst vor Dingen, die im Alltag normal sind.

Man nennt das: seelische Behinderung.

  • Ein Mensch kann schlechter denken.

Man nennt das: geistige Behinderung.

 

Wichtig ist:

Die Behinderung dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.

 

Wer kann einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen?

Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen nur Menschen,

die eine schwere Behinderung haben.

 

Wichtig ist:

Die Menschen müssen in Deutschland leben oder arbeiten.

Leben oder arbeiten die Menschen nicht in Deutschland?

Dann können sie keinen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.

 

Wie kann ich einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?

Sie müssen einen Antrag bei der Stadt-Verwaltung stellen.

Die Stadt-Verwaltung prüft dann, wie schwer Ihre Behinderung ist.

Dafür gibt es den Grad der Behinderung.

Die Abkürzung ist: GdB.

Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr?

Dann haben Sie eine schwere Behinderung.

Und dann bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.

 

Wo kann ich den Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?

Sie können den Antrag bei der Stadt-Verwaltung stellen.

Das Antrags-Formular können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung

Das Antrags-Formular ist nicht in Leichter Sprache.

 

Sie können das Antrags-Formular auch bei der Stadt-Verwaltung abholen.

Das Antrags-Formular bekommen Sie:

  • beim Bürger-Service

  • im Fachbereich FB 4.2

 

Wichtig:

Haben Sie einen Antrag gestellt und

hat sich Ihre Gesundheit seitdem verschlechtert?

Dann können Sie einen neuen Antrag stellen.

Man nennt das: Änderungs-Antrag.

 

Wer bearbeitet den Antrag?

Der Kreis Gütersloh bearbeitet den Antrag.

 

Fragen und Hilfe

Haben Sie Fragen zum Schwerbehinderten-Ausweis?

Dann rufen Sie bei der Stadt-Verwaltung an.

Die Stadt-Verwaltung sagt Ihnen dann, was Sie tun können.

 

Die Telefon-Nummer ist:

05207 89 05 0

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

soziales@stadt-shs.de

Weitere Informationen

Sie können den Antrag auch direkt im Internet stellen.

Gehen Sie auf diese Internet-Seite:

Elektronischer Schwerbehindertenantrag

Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

 

Sie haben einen Antrag gestellt?

Und Sie wollen wissen, wie weit die Bearbeitung ist?

Gehen Sie auf diese Internet-Seite:

Verfahrensstand Ihres Antrags

Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

 

Sie brauchen eine Beratung?

Melden Sie sich bei der EUTB.

EUTB ist kurz für:

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.

Die EUTB ist eine kostenlose Beratungs-Stelle.

Das ist die Internet-Seite von der EUTB:

EUTB

Auf der Internet-Seite gibt es auch Informationen in Leichter Sprache.

 

Im Schwerbehinderten-Ausweis stehen Merkzeichen.

Merkzeichen sind Buchstaben.

Die Merkzeichen zeigen, welche besonderen Rechte die Person hat.

Auf dieser Internet-Seite ist ein Überblick der wichtigsten Merkzeichen:

Überblick der wichtigsten Merkzeichen

Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

 

Die Bilder auf dieser Seite stammen von der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V..

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0