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Beratungsangebote für Frauen und Männer

In der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock sind Frauen und Mädchen von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt betroffen. Natürlich können aber auch Männer Opfer von Gewalt werden. Es ist wichtig, dass insbesondere Formen von häuslicher Gewalt gegen Männer innerhalb der Gesellschaft enttabuisiert werden. Trotz allem, sind es immer noch Frauen und Mädchen, die statistisch um ein Vielfaches mehr von geschlechterspezifischer Gewalt betroffen sind. 

Frauen haben weltweit das größte Risiko, durch einen Mann, den sie kennen, Opfer von Gewalt zu werden. In Deutschland erfährt jede 4. Frau körperliche oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft. Die Opfer reden nicht vor Scham und Angst. Es gibt Signale! Frühzeitiges Erkennen rettet Leben!

Frauen sind vor allem gefährdet in Trennungssituationen – insbesondere Trennung der Frau mit neuem Partner, häuslicher Gewalt, kontrollierendes Verhalten, Drohungen, Alkohol, Vergewaltigung und Besitzanspruches des Mannes.

In Akutsituationen rufen Sie die Polizei unter 110.

Wenn Sie unsicher sind und nicht genau wissen, wann Gewalt anfängt ... informieren Sie sich und melden Sie sich beim HILFETELEFON 116 016. Das Telefon ist rund um die Uhr besetzt und kostenlos.

Wenn Sie häusliche oder sexuelle Gewalt erleben, nach einer Trennung von ihrem (Ex-)Partner bedroht, gestalkt, gemobbt oder missbraucht werden, Ihr Leben vielleicht sogar in Gefahr ist, rufen Sie zuerst die Polizei.

In akuten Fällen häuslicher Gewalt besteht die Möglichkeit, einen Wohnungsverweis gegen den Täter bzw. die Täterin zu erlassen. In begründeten Fällen kann zusätzlich ein Näherungs- und Kontaktverbot erlassen werden. Dem Täter wird dabei untersagt, sich seiner Frau und den Kindern zu nähern oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Während des laufenden Wohnungsverweises kann überlegt werden wie es weitergehen soll. Es besteht die Möglichkeit, sich die bisher gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen zu lassen. Dafür muss beim Familiengericht ein Antrag gestellt werden, bei der Sie jedoch eine anwaltliche Hilfe benötigen.

Wenn die Bedrohung mit einem Wohnungsverweis und einem Näherungs- und Kontaktverbot nicht unterbunden werden kann, muss überlegt werden, ob Sie für eine gewisse Zeit in einem Frauenhaus untergebracht werden können.

Bei einer Vergewaltigung ist die Anzeige die einzige Möglichkeit, die gerichtliche Bestrafung des Täters zu erwirken und andere Frauen davor schützen, Opfer desselben Täters zu werden. Handeln Sie sofort. Ein langer Zeitablauf zwischen Tat und Verurteilung kann sich strafmildernd für den Täter auswirken. Rufen Sie die Polizei. Häufig gibt es keine Zeuginnen oder Zeugen. Es ist wichtig, alle Tatspuren sofort zu sichern. Lassen Sie sich möglichst schnell untersuchen (ASS).  Duschen oder waschen Sie sich nicht. Denken Sie an Ihren Gesundheitsschutz: Infektionsgefahr und ungewollte Schwangerschaft. In den Kliniken gibt es die Möglichkeit nachträgliche Schutzimpfungen zu erhalten bzw. innerhalb von 72 Stunden nach der Tat eine Schwangerschaft zu verhindern.

Wichtige Telefonnummern (A-Z):  

  • Antidiskriminierungsstelle 030 18555 1855
  • Anonyme Spurensicherung (ASS) Städtisches Klinikum Gütersloh 05241 8300
  • Anonyme Spurensicherung (ASS) Sankt-Elisabeth-Krankenhaus 05241 5070
  • Bereitschaftsdienst Fachanwältinnen 0160 94604302
  • Elterntelefon 0800 1110550
  • Frauenberatung Detmold 05231 20177
  • Frauenberatung „Trotz allem“ Gütersloh 05241 238289
  • Frauenberatungsstelle Gütersloh 05241 25021
  • Frauenberatungsstelle Paderborn 05251 21311
  • Frauenhaus Bielefeld 0521 177376
  • Frauenhaus AWO Bielefeld 0521 5213636
  • Frauenhaus Gütersloh 05241 34100
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116016
  • Hilfetelefon Gewalt an Männern 0800 123990
  • Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer) 0800 1110333
  • Krisendienst Gütersloh 05241 531300
  • Mobbinghotline 0180 3100113
  • Notruf 110
  • Opfertelefon Weißer Ring 116 006
  • Polizei 110
  • Polizeilicher Opferschutz, Kriminalkommissariat 05241 869 1873
  • Psychosozialer Krisendienst (Bereitschaft) 05241 531300  
  • Psychosozialer Krisendienst 05241 85 1684
  • Psychologische Frauenberatung Bielefeld 0521 121597
  • Täterberatung für Männer 01805 439258
  • Wendepunkt - Anlaufstelle für Jungen und Mädchen 05241 822199
  • Zufluchtsstätte für Mädchen Bielefeld 0521 21010

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Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0