Denkmalschutz
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig.
In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen.
Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.
Informationen zum Denkmalschutz beim Kreis Gütersloh
Denkmäler in Nordrhein-Westfalen: https://denkmal.nrw/