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Denkmalschutz

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist als untere Denkmalbehörde für die Denkmalpflege vor Ort zuständig.

In Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden die bestehenden Baudenkmäler in Schloß Holte-Stukenbrock betreut, die Denkmalliste geführt und auf Antrag Denkmäler in dieser Liste ein- bzw. ausgetragen.

Am 18.12.1985 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden erlassen.

Informationen zum Denkmalschutz beim Kreis Gütersloh

Informationen zu den Themen Denkmalpflege, Landschaftskultur und Baukultur beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Denkmäler in Nordrhein-Westfalen: https://denkmal.nrw/

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0