Kontaktdaten ansehen
Öffnungszeiten anzeigen
Social Media Kanäle anzeigen
Inhalte in leichter Sprache

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock werden insbesondere die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (z. B. Wohnbauflächen, gemischte oder gewerbliche Bauflächen), Flächen für den sog. Gemeinbedarf (z. B. öffentliche Verwaltung, Schulen, Kirche, Sport, Feuerwehr) oder land- und forstwirtschaftliche Flächen und größere Gewässer dargestellt. (§ 5 Absatz 2 BauGB)

Beim hier veröffentlichten Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock handelt es sich um eine aktualisierte Neuzeichnung aus dem Jahr 2009. Diese Aktualisierung umfasst auch alle bis zum Sommer 2009 rechtskräftig abgeschlossenen Änderungsverfahren.

Weitere Änderungen können Sie den unten aufgeführten Dokumenten entnehmen. 

Flächennutzungsplan 2009

Beim hier veröffentlichten Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock handelt es sich um eine aktualisierte Neuzeichnung aus dem Jahr 2009. Diese Aktualisierung umfasst auch alle bis zum Sommer 2009 rechtskräftig abgeschlossenen Änderungsverfahren.

Das Original des Flächennutzungsplanes ist im Maßstab 1:10.000. Kartengrundlage ist die DGK 5 (Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000).

Aus Gründen einer optimalen Darstellung werden die Plankarte selber und die Legende in zwei einzelnen PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Flächennutzungsplan 16. Änderung

Erweiterung der Wohnbaufläche an der Uhlandstraße im Ortsteil Schloß Holte.

Zur Abrundung der bestehenden Bebauung im Bereich der sog. Uphoff-Siedlung im Ortsteil Schloß Holte hat die Stadt mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eine weitere Wohnbaufläche ausgewiesen. Diese erstreckt sich unter Berücksichtigung vorhandener Biotope und anderer schutzwürdiger Flächen über eine Bautiefe (etwa 30 m) parallel zur Uhlandstraße und befindet sich östlich der Uhlandstraße und nördlich des Satzungsbereiches nach § 34 BauGB "Uphoff-Siedlung" gegenüber den zwischen dem Dreckbach und dem privaten Stichweg gelegenen Grundstücken Uhlandstraße 17, 17a und 17b.

Das Verfahren ist im Wesentlichen von zwei Aspekten bestimmt worden. Zum einen ist die sich aus § 62 LG NRW (Landschaftsgesetzes NRW) ergebende Fragestellung zu nennen, wo geschützte Biotope vorhanden sind und wie mit ihnen umzugehen ist. Zum anderen ist der Konflikt zwischen bestehenden gewerblichen Nutzungen und der neuen Wohnbaufläche zu erwähnen. Beide Themen, Biotop- und Immissionsschutz, haben dazu geführt, dass die Stadt zwischen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage eine weitere Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeschoben hat. Durch eine Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen Wohnbaufläche auf den in Absatz 1 beschriebenen räumlichen Umfang konnten so letztlich beide Konflikte entschärft werden, so dass das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Flächennutzungsplan 18. Änderung

Einzelhandel am Standort Bahnhofstraße stärken - Anpassung des Flächennutzungsplanes an tatsächliche Nutzung - Vorbereitende Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 36 "Bahnhofstraße"

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Stadt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Bahnhofstraße", mit dem ein Großteil des Einzelhandelsstandortes Bahnhofstraße entsprechend des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts aus dem Jahr 2007 weiterentwickelt werden soll.

Am 23.09.2008 hat der Stadtrat diese Änderung beschlossen. Mit Verfügung vom 25.11.2008 wurde sie von der Bezirksregierung Detmold genehmigt. Mit ihrer Bekanntmachnung im städtischen Amtsblatt am 18.12.2008 ist die Änderung rechtskräftig.

Flächennutzungsplan 19. Änderung

Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Bereich der A33-Autobahnauffahrt Schloß Holte-Stukenbrock eine Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt.

Diese 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bauplanerische Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Kreuzkrug 1".

Flächennutzungsplan 20. Änderung

Der etwa 1 ha große Änderungsbereich (Gemarkung Stukenbrock, Flur 13, Flurstück 1197 [westlich Trapphofstraße]) befindet sich südwestlich der mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Haberland“ ausgewiesenen Wohnbaufläche, südlich des im Zusammenhang bebauten Bereiches „Holter Straße“ und nördlich der Spellerstraße. Die Fläche südlich der Holter Straße ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Änderungsfläche wird von diesem Gebiet durch einen Teil des geschützten Landschaftsbestandteils Nr. 2.4.47 „Kiefernwäldchen westlich der Trapphofstraße und beiderseits der Spellerstraße“ getrennt.

Der Kreis Gütersloh hat festgestellt, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruches bzw. zum Erreichen der angestrebten Betreuungsquoten in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Bedarf für eine weitere Kindertageseinrichtung besteht. Der Änderungsbereich bietet sich aufgrund seiner Lage an der Trapphofstraße und der dadurch guten Erreichbarkeit an. Er ist von dem Bebauungsplangebiet „Haberland“ und von der Holter Straße (ausgewiesen im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche) gut, auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar. Dies ist besonders für die dort wohnenden jungen Familien von großer Bedeutung. Im Weiteren wird für den im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesenen Bereich „Gerkens Hof“ (ausgewiesene Wohnbaufläche nord- und südwestlich der Änderungsfläche) bezüglich der Kinderbetreuungsmöglichkeiten eine zukünftige Option geschaffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und den geplanten Bau einer Kindertageseinrichtung soll jungen Familien die Möglichkeit gegeben werden, Familie und Beruf optimal zu vereinbaren. Mit der beabsichtigten Planung trägt die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock der Nachfrage nach wohnortnahen Kinderbetreuungseinrichtungen angemessen Rechnung.

Flächennutzungsplan 21. Änderung

Der Änderungsbereich liegt südwestlich des Zentrums des Stadtteils Stukenbrock, direkt an der Holter Straße. Hier befindet sich ein Lebensmitteldiscounter mit einer Größe von ca. 800 m², östlich angrenzend ein Textildiscounter und ein Sonderpostenmarkt.

Vor dem Hintergrund des sich verändernden Verbraucherverhaltens und der größeren Wahlmöglichkeiten bezüglich des Warenangebots etc. entsprechen Größe und Ausstattung des bisher kleinflächigen Lebensmitteldiscounters nicht mehr den heute marktgängigen Anforderungen. Für eine langfristige Sicherung des Nahversorgers an diesem Standort ist daher eine Erweiterung der Verkaufsfläche erforderlich. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Da die vorgesehene Verkaufsfläche (ca. 1300 m²) oberhalb der in der Rechtsprechung definierten Schwelle der Großflächigkeit liegt, ist zur Realisierung des Vorhabens die Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung als "Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel - Nahversorgung") erforderlich.  

Flächennutzungsplan 22. Änderung

Der Änderungsbereich liegt östlich der Bundesautobahn (A33), westlich der L756 (Paderborner Straße) und nordwestlich des Bildungszentrums "Erich Klausener" Schloß Holte-Stukenbrock (Landespolizeischule) und hat eine Größe von ca. 53 ha.

Durch die Entwicklung des Bereichs als "Gewerbepark Senne" soll der Nachfrage nach Gewerbeflächen im Rahmen eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, der Sennegemeinde Hövelhof und der Gemeinde Augustdorf Rechnung getragen werden.

Flächennutzungsplan 23. Änderung

Der Änderungsbereich liegt im Südwesten des Stadtteils Stukenbrock zwischen Trapphofstraße und Spellerstraße. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 2,3 ha.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bestehenden Nutzungen westlich der Trapphofstraße und nördlich der Spellerstraße als Fläche für Wohnbau umgewandelt (dargestellt) werden. Dies resultiert aus der vermehrten Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken, insbesondere auch von jungen Familien. 

1. Anpassung des Flächennutzungsplans

Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Marktweg" wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock angepasst (berichtigt).

2. Anpassung des Flächennutzungsplans

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 48 "Fichtenbrink-Nord" wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock angepasst (berichtigt).

3. Anpassung des Flächennutzungsplans

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 50 "Buschweg" wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock angepasst (berichtigt).

4. Anpassung des Flächennutzungsplans

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 51 "Bachweg" wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock angepasst (berichtigt).

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0