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Kosten der Kinderbetreuung

Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, müssen Sie sich mit einem sog. Elternbeitrag an der Finanzierung der Kosten beteiligen. Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform.

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock unterhält kein eigenes Jugendamt. Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung liegt deshalb beim Jugendamt des Kreises Gütersloh. Dieser hat die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock mit der Berechnung und dem Einzug der Elternbeiträge beauftragt.
Für Sie bedeutet das: Sobald Ihr Kind in einer der örtlichen Tageseinrichtungen angenommen wurde, benachrichtigt die Tageseinrichtung die Stadtverwaltung über diese Aufnahme. Im Anschluss werden Sie seitens der Stadtverwaltung angeschrieben und um die notwendigen Auskünfte zur Berechnung des Kindergartenbeitrages gebeten. Über die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages erhalten Sie anschließend einen Bescheid.

Die Höhe des Elternbeitrages ist in der Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh geregelt und festgelegt. Die jeweils gültige Beitragstabelle finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die Beitragshöhe richtet sich -grob gesagt- nach dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten und zuzüglich steuerfreier Einkünfte wie Unterhalt, Arbeitslosengeld, Renten etc. Negative Einkünfte können nicht abgezogen werden.
Kinder in den letzten beiden Kindergartenjahren vor der Einschulung und Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind in der Regel beitragsfrei.

Elternbeiträge ab dem 01.08.2023 (monatlich)

Beiträge für Kinder unter 2 Jahre
Jahreseinkommen bis 25 Wstd. bis 35 Wstd. bis 45 Wstd.
bis 30.000 € 0 € 0 € 0 €
bis 35.000 € 48 € 62 € 81 €
bis 40.000 € 75 € 97 € 126 €
bis 45.000 € 101 € 132 € 172 €
bis 50.000 € 128 € 168 € 217 €
bis 55.000 € 155 € 203 € 263 €
bis 60.000 € 182 € 238 € 308 €
bis 65.000 € 209 € 273 € 354 €
bis 75.000 € 271 € 349 € 425 €
bis 85.000 € 339 € 435 € 530 €
bis 100.000 € 374 € 478 € 582 €
über 100.000 € 390 € 500 € 609 €
Beiträge für Kinder über 2 Jahre
Jahreseinkommen bis 25 Wstd. bis 35 Wstd. bis 45 Wstd.
bis 30.000 € 0 € 0 € 0 €
bis 35.000 € 32 € 42 € 55 €
bis 40.000 € 54 € 70 € 91 €
bis 45.000 € 76 € 98 € 127 €
bis 50.000 € 97 € 126 € 163 €
bis 55.000 € 119 € 154 € 200 €
bis 60.000 € 141 € 182 € 236 €
bis 65.000 € 162 € 210 € 272 €
bis 75.000 € 205 € 263 € 322 €
bis 85.000 € 258 € 329 € 401 €
bis 100.000 € 283 € 362 € 442 €
über 100.000 € 296 € 379 € 461 €

Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. des Jahres, erstmals zum 01.08.2023 analog der Kindpauschalen gem. § 37 KiBiz. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung der Beträge auf volle Euro.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0