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Ratgeber Heirat

Schön, dass Sie sich für Ihr Ja-Wort das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock ausgesucht haben! In diesem Ratgeber haben wir Informationen rund um Ihren schönsten Tag für Sie zusammengestellt.

Es ist uns ein Anliegen, Sie in allen Fragen rund um dieses besondere Ereignis kompetent zu beraten. Daher unsere Bitte: Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Wir freuen uns auf Sie!


Unsere Trauorte

Ratssaal der Stadtverwaltung

Ein Raum, in dem wichtige Entscheidungen getroffen werden - nun steht dieser auch unseren Brautpaaren für das Ja-Wort zur Verfügung. Der Ratssaal bietet Sitzplätze für 40 Personen.

Als besonderes Gestaltungselement ist hier die Nutzung großer Leinwände möglich, um eine Diashow mit ausgewählten Fotografien des Brautpaares zu päsentieren.

Samstagstrauungen im Heimathaus II in Stukenbrock

An ausgewählten Samstagen führen wir standesamtliche Trauungen in historischem Ambiente durch. Das Heimathaus II bietet Sitzplätze für 20 Personen. Das Highlight - neben Ihren Ja-Worten: Der schöne Außenbereich, der nach der Trauung zu einem Sektempfang einlädt.

  • 04.05.2024 - alle Termine vergeben
  • 01.06.2024 - alle Termine vergeben
  • 06.07.2023 - alle Termine vergeben
  • 03.08.2024 - alle Termine vergeben
  • 24.08.2024 - alle Termine vergeben
  • 07.09.2024 - alle Termine vergeben
  • 12.10.2024 - alle Termine vergeben
  • 07.12.2024 - 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr

Für Ihre Samstagstrauung im Heimathaus werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 200 Euro erhoben.

Ja-Wort außerhalb des Standesamts: Ihre Ambientetrauung

Das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock führt auch Trauungen außerhalb der standesamtlichen Räumlichkeiten durch. Ob im heimischen Garten oder in einer Location Ihrer Wahl - mit einer solchen Trauung verleihen Sie Ihrem besonderen Tag einen ganz eigenen Akzent.

Grundvoraussetzung ist, dass die Trauung innerhalb der Ortsgrenzen unserer Stadt stattfindet.

  • Standesamtliche Trauungen in Kirchen sind nicht zulässig.
  • Der Raum muss frei von Lärmbelästigungen oder anderen Störungen sein.
  • Die standesamtliche Amtshandlung der Eheschließung und die eigentliche Hochzeitsfeier sind räumlich zu trennen, d. h. Ihre Trauung wird nicht direkt in einer Gaststube oder im Saal der Hochzeitsfeier durchgeführt.
  • Eine Trauung im Freien ist nur möglich, wenn eine geeignete Ausweichmöglichkeit im Falle schlechter Witterungsverhältnisse vorhanden ist.
  • Die Standesbeamtin besichtigt bei Bedarf vor einer verbindlichen Terminzusage Ihre gewünschte Räumlichkeit.

Ihre Ambientetrauung ist innerhalb der Rathausöffnungszeiten oder nach Absprache an einem Freitagnachmittag möglich.

Trauung innerhalb der Rathausöffnungszeiten: 450 Euro

Für Trauungen freitags ab 12:00 Uhr wird darüber hinaus eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 100 Euro erhoben.

Trautermin und Anmeldung der Eheschließung

Terminreservierung bis zu einem Jahr im Voraus

Damit Sie Ihre Hochzeit in Ruhe planen können, bieten wir Ihnen eine Terminreservierung für die standesamtliche Trauung bis zu einem Jahr im Voraus an. Sie können den Termin telefonisch mit uns absprechen. Für Ihre Reservierung teilen Sie uns bitte die Namen beider Eheschließenden, Ihre Telefonnummern und eine E-Mail-Adresse mit, über die wir Sie kontaktieren dürfen.

Ab sechs Monate vorher: Die Eheschließung anmelden

Die förmliche Anmeldung der Eheschließung  - der Gesetzgeber nennt diesen Vorgang "Prüfung der Ehevoraussetzungen" - ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Das Verfahren zur Anmeldung der Eheschließung ist im Serviceportal der Stadtverwaltung erläutert.

 

Wissenswertes rund um Ihre standesamtliche Trauung

Sie und Ihre Gäste sollten einige Minuten vor dem vereinbarten Eheschließungstermin eintreffen.
Parkplätze stehen vor dem Rathaus zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Parkplatzregelung und verwenden eine Parkscheibe!
Sie und Ihre Trauzeugen bringen bitte Ihre Personalausweise mit. Denken Sie auch an Ihre Eheringe!

Begrüßung und Traurede
  • Nach einleitenden Worten der Standesbeamtin wird die Anwesenheit der Brautleute und ggf. der Trauzeugen förmlich festgestellt.
  • Die Eheschließenden werden abschließend zu möglichen eingetretenen Änderungen und zur gewünschten Namensführung befragt.
  • Nach altem Brauch richtet nun die Standesbeamtin einige Worte an das Brautpaar und die Gäste (5 - 10 Minuten).
Trauung

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen (§ 1310 BGB).

  • Die Standesbeamtin wird Sie einzeln und nacheinander hierzu befragen.
  • Für das wirksame Zustandekommen der Ehe ist es unerlässlich, dass Ihre Antwort ein deutliches "Ja" erkennen lässt.
  • Ist dies der Fall, stellt die Standesbeamtin deklatorisch fest, dass "Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind".
  • Gleichzeitig mit der geschlossenen Ehe tritt durch Ihre Ja-Worte Ihre evtl. getroffene Namensentscheidung in Kraft.

Nach den Ja-Worten besteht die Gelegenheit zum Ringtausch. Wir stellen Ihnen gerne eine Ringkissen zur Verfügung.

Niederschrift über die Eheschließung
  • Im Anschluss an die Trauung verliest die Standesbeamtin die Niederschrift über die Eheschließung. Diese enthält alle Ihre für die Eintragung in das Personenstandsregister notwendigen Daten, d. h. sämtliche Namen, Geburtsdaten und die Regelung zur Namensführung. Ebenso werden Namen und Anschriften der Trauzeugen verlesen.
  • Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten der Niederschrift vollständig zu verlesen sind, das Weglassen von wiederzugebenden Daten ist rechtlich nicht gestattet.
  • Ihr vorheriger Familienstand und etwaige Vorehen werden nicht erwähnt, akademische Grade und Berufe werden bereits seit dem 01.01.2009 nicht mehr in das Personenstandsregister eingetragen.
  • Es folgt die Unterschrift der Niederschrift durch die Eheschließenden, ggf. Trauzeugen und die Standesbeamtin. Sollten Sie einen Ehenamen bestimmt haben, z. B. den Namen den Ehemannes, so unterschreiben Sie als Ehefrau die Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügen Ihren Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu, also zum Beispiel Katrin Sommer geb. Hübsch.
Verabschiedung
  • Die Standesbeamtin beendet nun die Trauung und überreicht Ihnen Ihre Eheurkunde und evtl. das Stammbuch.
  • Außerdem erhalten Sie sämtliche Originalurkunden, die Sie uns für die Anmeldung der Eheschließung zur Verfügung gestellt haben, zurück.
  • Gerne arbeiten wir persönliche Angaben in Ihre Traurede ein.
  • Sowohl im Ratssaal als auch im Heimathaus II haben wir die Möglichkeit, Musik abzuspielen. Auch können Sie einen Sänger/eine Sängerin engagieren, der/die Ihre Trauung musikalisch begleitet.
  • Im Ratssaal ist die Nutzung weiterer Technik möglich (Abspielen einer Diashow des Brautpaares).

Um Ihre Wünsche berücksichtigen zu können, übermitteln Sie uns Ihre Informationen bis spätestens eine Woche vor dem Trauungstermin mittels des Formulars Gestaltung des Ablaufs der Trauung.

 

Trauzeugen sind seit einigen Jahren nicht mehr verbindlich vorgeschrieben, d. h. Sie können auch ohne Trauzeugen standesamtlich heiraten.

Falls Sie sich für Trauzeugen entscheiden: Es können insgesamt zwei Trauzeugen in die Niederschrift über die Eheschließung aufgenommen werden. Weitere Trauzeugen sind nicht möglich. Trauzeugen sollen volljährig sein und müssen sich spätestens am Tage der Trauung ausweisen.

Bitte teilen Sie uns den Namen und die Anschrift Ihrer Trauzeugen schon einige Tage vor der Trauung mit.

Bild- und Tonaufnahmen - auch Videoaufnahmen und das Streamen während einer Trauung - sind aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.

Sollten Sie einen Fotografen engagieren, der mit der Anfertigung von Fotoaufnahmen betraut ist, ist das möglich. Sprechen Sie dies bitte mit der Standesbeamtin ab.

Durch die Standesbeamtin zugelassene Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.

Eine Veröffentlichung im Internet oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts zumindest der Standesbeamtin ausdrücklich untersagt.

Wir bitten unsere Brautpaare, alle Gäste im Vorfeld zu informieren und darauf hinzuwirken,  insbesondere die Nutzung von Mobiltelefonen während der Trauung zu unterlassen.

Das Stammbuch ist ein Büchlein, in dem Sie Ihre Personenstandsdokumente gesammelt aufbewahren können.

In der Regel erwerben Brautpaare während der Hochzeitsvorbereitung ein Stammbuch. Dieses wird dann im Anschluss an die Eheschließung von der Standesbeamtin mitsamt der Eheurkunde überreicht.

Wir halten immer eine Auswahl aktuellster Stammbücher für Sie vor. Der Preis liegt je nach Ausführung zwischen 20 und 40 Euro.

Im Falle einer Namensänderung durch Eheschließung können Sie ab acht Wochen vor Ihrer Trauung neue Ausweisdokumente in unserer Meldebehörde beantragen. Bei rechtzeitiger Beantragung halten Sie so frühzeitig nach Ihren Ja-Worten Ihren neuen Personalausweis und ggf. Reisepass in den Händen.

Denken Sie bitte außerdem daran, weitere Institutionen über die Eheschließung bzw. Namensänderung zu informieren. Als Hilfestellung finden Sie zum Download eine Auflistung, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0