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Fahrradstraße: Nebeneinander radeln erlaubt

Fahrradstraße in Schloß Holte-Stukenbrock eröffnet

„Radfahrer haben Vorrang“ heißt es seit Herbst 2017 in Schloß Holte-Stukenbrock. Die Pollstraße und die Marktstraße sind als Fahrradstraße ausgebaut und beschildert worden. Die Stadt würdigt die Fahrradstraße als „Zeichen für die Radverkehrsförderung“.

Die Fahrradstraße führt in Höhe der Bahnhofstraße und der Dechant-Brill-Straße über den Marktweg und die Pollstraße. Insgesamt 700 Meter, auf denen Radfahrer die gesamte Fahrbahn nutzen und auch nebeneinander fahren dürfen. Es ist ein wichtiger Schritt, um das Fahrradfahren in Schloß Holte-Stukenbrock noch attraktiver zu gestalten. Die Fahrradstraße leiste einen wichtigen Beitrag zu umweltbewusster und sicherer Mobilität.

Fahrradstraße – Was ist das?

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, genau betrachtet in der Regel deren Fahrbahn. Der große Unterschied zwischen Radwege und Fahrradstraße bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung ist: Die Fahrradstraße bezieht sich auf die gesamte Fahrbahn, während ein Radweg durch Markierung, durch einen Bord oder Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist.

Radler haben Vorrang

Die Fahrradstraße wird zu einem einzigen Radweg, auf dem Fahrradfahrer Vorrang vor Autos haben. Für die Pollstraße und den Marktweg ist Anliegerverkehr zugelassen. Ansonsten darf kein anderer Verkehr die Straße nutzen. Anlieger dürfen mit ihrem Motorrad oder Auto zwar die Straße befahren, aber haben sich an die Radler anzupassen. Auf der Fahrradstraße gilt: Nebeneinander fahren und Fahren in Gruppen ist ausdrücklich erlaubt.

Fahrradstraßen sind leicht zu erkennen

Wer sich als Autofahrer über Radfahrer wundert, die mittig auf der Fahrbahn, anstatt auf der rechten Seite fahren, befindet sich möglicherweise in einer Fahrradstraße. Am Anfang der Straße ist ein gut sichtbares Verkehrszeichen (Z. 244.1 StVO) mit dem blauen Fahrrad-Schild und der Bezeichnung „Fahrradstraße“ aufgestellt. Erlaubt ist höchstens Tempo 30.

Schuldfrage bei einem Unfall

Da einigen Verkehrsteilnehmern noch nicht ganz klar ist, welche Gesetze in einer Fahrradstraße gelten, stellt sich die Frage, wer bei einem Unfall Schuld ist. Grundsätzlich gilt: Es gilt immer höchstens Tempo 30 – auch wenn kein Verkehrsschild darauf hinweist. Darüber hinaus gilt die Regelung "Rechts vor Links" bei sich zwei kreuzenden Fahrradstraßen, wie in SHS der Fall. Auch dürfen Radfahrer nicht behindert werden. Wer also zu schnell fährt oder durch rücksichtloses Fahren einen Unfall verursacht, haftet. Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grunprinzipien der StVO und gelten natürlich auch hier.

Mobilitätskonzept der Stadt

Grund für die Errichtung der Fahrradstraße ist laut Stadtverwaltung vor allem der aktive Fahrradverkehr, der im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt SHS weiter gefördert werden soll.

Das „klimafreundliche Mobilitätskonzept für den Fuß- und Radverkehr in Schloß Holte-Stukenbrock“ verfolgt neben Klimaschutz und Erhöhung der Lebensqualität der Stadt auch das Ziel, den Fuß- und Radverkehr zu fördern. Dafür werden bestehende Situationen analysiert und Maßnahmen entwickelt, die diese Förderung verstetigen.

Im Zuge dessen wurde vorgeschlagen, im Stadtgebiet eine Fahrradstraße zu errichten. Die Pollstraße und der Marktweg eignen sich hervorragend als Straße für Radfahrer, was den politischen Beschluss zur Umsetzung der baulichen Maßnahme durch den Bauhof herbeiführte. Jetzt hofft die Stadt auf Akzeptanz der Bürger und auf positive Reaktionen.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0