Gastronomie-Gutschein mit 20%-Aufwertung durch die Stadt

Genuss-Gutschein SHS: 5 € geschenkt!

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen auch die Gastronomiebetriebe in Schloß Holte-Stukenbrock hart. Daher hat die Stadt zur Unterstützung der heimischen Restaurants und Gaststätten im Jahr 2021 eigens einen Genuss-Gutschein mit 20%-Bonus aufgelegt. Dieser soll den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Gastronomie vor Ort mit der zusätzlichen Ersparnis noch mehr versüßen. Ursprünglich war die Aufwertung der Stadt nur für das Jahr 2021 vorgesehen, wurde jedoch im Dezember 2021 zur weiteren Unterstützung der Gastronomiebetriebe bis zum 31.12.2022 verlängert.

Bei Einlösung im Jahr 2021 und 2022 wertet die Stadt die Gutscheine mit Kaufwert von 25 Euro um 5 Euro auf 30 Euro auf. Gültig sind sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, drei Jahre ab Kaufdatum. Bei einer Nutzung nach dem 31.12.2022 entfällt jedoch die zusätzliche Ersparnis. Eingelöst werden können die Gutscheine bei über 20 Gastronomiebetrieben in der Stadt. Die Gutscheine können nur im Ganzen eingelöst werden, eine Teilauszahlung ist nicht möglich.

Erworben werden können die Gutscheine ausschließlich an der Rathaus-Information  während der Rathausöffnungszeiten. Da das Rathaus für Behördenangelegenheiten derzeit nur mit Termin zugänglich ist, müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Gutscheine erwerben möchten, über die Sprechanlage am Haupteingang bei der Information melden und werden dann eingelassen. Für den Kauf der Genuss-Gutscheine an der Rathausinformation wird kein extra Termin benötigt. Beim Einlass kann es möglicherweise zu geringen Wartezeiten kommen. Eine Lieferung der Gutscheine per Post ist leider nicht möglich.

Kurzgefasst:

  1. im Rathaus Gutschein für 25 € kaufen
  2. für 30 € bis 31.12.2022 einlösen

Neuer Gastronomie-Gutschein mit 20%-Aufwertung durch die Stadt

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen auch die Gastronomiebetriebe in Schloß Holte-Stukenbrock hart. Daher legt die Stadt zur Unterstützung der heimischen Restaurants und Gaststätten eigens einen Genuss-Gutschein auf. Dieser soll den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Gastronomie vor Ort mit einer zusätzlichen Ersparnis noch mehr versüßen. Nach den guten Erfahrungen mit der Aufwertung der EHG-Gutscheine hofft Bürgermeister Hubert Erichlandwehr auch hier auf einen großen Andrang.

Ab Februar können die Gutscheine im Wert von 25 Euro ausschließlich im Rathaus erworben werden. Bei Einlösung im Jahr 2021 wertet die Stadt die Gutscheine um 5 Euro auf 30 Euro auf. Gültig sind sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, drei Jahre. Bei einer Nutzung nach dem 31.12.2021 entfällt jedoch die zusätzliche Ersparnis. Eingelöst werden können die Gutscheine bisher bei über 20 Gastronomiebetrieben in der Stadt. Die Gutscheine können nur im Ganzen eingelöst werden, eine Teilauszahlung ist nicht möglich.

Die Auflage der Gutscheine ist limitiert auf 2.000 Stück. Um vielen Bürgerinnen und Bürgern die Chance auf eine Ersparnis zu geben, sollte nur ein Genuss-Gutschein pro Haushalt erworben werden. Ausgegeben werden an der Rathauszentrale allerdings bis zu vier Gutscheine pro Person. So können zusätzlich zum eigenen Haushalt auch für Risikopatientinnen und Risikopatienten, die nicht selbst im Rathaus vorstellig werden möchten, Gutscheine gekauft und mitgebracht werden. Eine Lieferung der Gutscheine per Post ist leider nicht möglich. Da das Rathaus nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen ist, sollen sich Interessierte über die Gegensprechanlage anmelden und werden dann eingelassen.

 

Teilnehmende Gastronomie-Betriebe:

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadtverwaltung

Stadtmarketing

Frau Heidotting

Tel.: 05207/8905-103
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: stadtmarketing@stadt-shs.de
Rathaus: 1. OG, Zi. 103

Stadtmarketing

Frau Langer

Tel.: 05207/8905-403
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: stadtmarketing@stadt-shs.de
Rathaus: 1. OG, Zi. 103