Corona-Virus COVID19 - Aktuelle Informationen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

an dieser Stelle stellen wir Ihnen stets aktuelle Informationen und Links zum Corona-Virus zur Verfügung.


Aktuelle Pressemitteilungen des Kreises Gütersloh

Der Kreis Gütersloh veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Pressemitteilungen zur Infektionslage im Kreis. Diese finden Sie unter https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/


Die aktuell gültige, erneuerte Coronaschutzverordnung finden Sie als PDF auf der Seite des Landes NRW hier beim Runterscrollen unter dem Punkt "AKTUELLE VERORDNUNGEN".

Fragen zur Coronaschutzverordnung können Sie an die E-Mail-Adresse corona@nrw.de des Landes NRW schicken. Einen schnellen Überblick über die geltenden Maßnahmen gibt die Landesregierung NRW auf ihrer Internetseite unter FAQ zum Coronavirus und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter Coronaschutz-Regeln in Nordrhein-Westfalen.

 

 

Zur Regelung von Absonderungen nach dem Infektionsschutzgesetz hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Verordnung erlassen. Die gesamte, aktuelle Verordnung als PDF finden Sie auf der Seite des Landes NRW hier beim Runterscrollen unter dem Punkt "AKTUELLE VERORDNUNGEN".

Einen Überblick über die häufigsten Fragen zu den Corona-Tests und zur Quarantäne finden Sie auf der Seite FAQ zum Coronavirus des Landes NRW unter den Punkten Corona-Tests und Quarantäne-Regelungen. Dort finden Sie auch Informationen über eine mögliche Quarantäne für Einreisende und Reiserückkehrer unter dem Punkt Corona-Einreisebestimmungen.

Das Impfzentrum in den Räumlichkeiten des Hotel Westhoff in Stukenbrock, Hauptstraße 24 (Derzeit Impfpause - Impfungen wieder ab dem 8.10.2022)

Das Impfzentrum SHS bietet seit dem 14.01.2022 Coronaschutzimpfungen für alle Altersgruppen ab dem 5. Lebensjahr an. Impftermine können HIER online reserviert werden oder telefonisch unter +49 5207 89 98 344 vereinbart werden. Per Mail ist die Impfstelle unter info@impfstelle-shs.de erreichbar.
Impfärzte: Dres. Lepper / Monkenbusch / Wolfram

  • Impfungen mit Biontech / Moderna
  • Erste, Zweite und Booster-Impfung (ab 3 Monaten nach der letzten Impfung und ab 4 Wochen nach der letzten Johnson & Johnson)
  • Impfpass und Gesundheitskarte werden benötigt.

 

Kinder können ebenfalls beim Kinderarzt Dr. med. S.-H. Hosseini geimpft werden.

Näheres erfahren Sie HIER. Auch für diese Impfung sind Gesundheitskarte und Impfausweis sowie auf der Homepage erhältliche Formulare mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

 

Auch über die Hausärzte in der Stadt können Impftermine vereinbart werden.

 

 

Allgemeine Informationen

Seit dem 27. Dezember 2020 steht der Corona-Impfstoff in Deutschland zur Verfügung. Die ersten Impfungen fanden ausschließlich in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen statt.

Anspruch auf einen Impftermin hatten zunächst ausschließlich über 80-jährige Personen, die das Informationsschreiben von dem Kreis Gütersloh und des NRW-Gesundheitsministers erhalten haben.

Allgemeine Fragen und Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, bei der Kassenärztlichen Vereinigung und beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

Landesregierung Nordrhein-Westfalen (https://www.land.nrw/de/corona/impfung)

Kassenärztliche Bundesvereinigung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (https://www.116117.de/de/corona-impfung.php)

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung)

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff / Information sheet for vaccination against Corona Virus Disease 2019 in other languages (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

 

Weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung  unter der Nummer 116 117 oder an das Bürgertelefon der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter 0211 9119-1001.

 

 

Schnelltests in SHS sind hier möglich:

  • Pollhans-Apotheke, Bahnhofstraße 57, Schloß Holte, Terminvereinbarung.
  • Apotheke am Holter Kirchplatz, Holter Kirchplatz 10, Schloß Holte, Terminvereinbarung.
  • Medizinisches Versorgungszentrum medicum, Kornblumenweg 1, Stukenbrock, Terminvereinbarung.
  • Testzentrum OWL, Zweigstelle am Fressnapf, Industriestraße 13, Stukenbrock, ohne Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen an der Teststelle.
  • Teststelle bei Schniedermanns Heckenwirtschaft, Oerlinghauser Straße 33, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Terminvereinbarungen.

Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger auch bei ihrem Hausarzt nachfragen, ob eine Möglichkeit der Testung in der Hausarztpraxis besteht.

 

 

Arbeitnehmer, die über den Arbeitgeber einen Schnelltest machen, haben nun die Möglichkeit, auch einen offiziellen Testnachweis über das Testergebnis zu bekommen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW schreibt dazu auf seiner Internetseite:

"Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten.

Dieser Nachweis ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“).

Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
 
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird.

Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
 
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren auf dieser Seite anmelden: https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige

Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten."

Informationen zur Maskenpflicht finden Sie auf der Homepage des Landes NRW hier.

Welche Einreiseregelungen gelten aktuell?

Der Bund gibt die Einreiseregelungen vor, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen. Alle aktuellen Informationen zur Einreise nach Deutschland gibt es hier

Quelle: Land NRW

Zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Verordnung erlassen. Die gesamte, aktuelle Betreuungs-Verordnung als PDF finden Sie auf der Seite des Landes NRW hier beim Runterscrollen unter dem Punkt "AKTUELLE VERORDNUNGEN".

Allgemeine Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert umfassend zum Thema Coronavirus und Schule. Hier finden Sie die Regelungen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung finden Sie auf der Seite des Landes NRW hier beim Runterscrollen unter dem Punkt "AKTUELLE VERORDNUNGEN".

 

23.10.2020: Belüftung in den Schulen

Regelmäßiges Lüften gilt, neben der Einhaltung der AHA-Regeln, als wirksamstes Mittel zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus. Das regelmäßige Stoßlüften während des Unterrichts alle 20 Minuten und während der gesamten Pausen reiche aus, um alle Räume an allen Schulen in Schloß Holte-Stukenbrock vollständig zu durchlüften, bestätigt Olaf Junker, 1. Beigeordneter der Stadt, auf Basis der Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes.

Die Unsicherheit ist auch bei Eltern in Schloß Holte-Stukenbrock groß: wie sollen unsere Kinder nach den Herbstferien in Zeiten steigender Infektionszahlen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden? Die Stadt beruhigt: Es gibt, anders als in manch anderen Städten, in unseren Schulen keine Unterrichtsräume mit einer Belüftungsproblematik. Laut aktuell erfolgter Beurteilung durch den B.A.D. ist in allen Schulen im Stadtgebiet ein ausreichender Raumluftaustausch gewährleistet. Der B.A.D. (berufsgenossenschaftlicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst) ist für die Arbeitssicherheit der Lehrer verantwortlich und schützt dadurch auch die Sicherheit der Kinder.  Damit offene Fenster für die Kinder nicht zur Gefahrenquelle werden, gibt es zum Teil vorgeschriebene Öffnungsbegrenzer, aber auch dort ist der Luftaustausch laut B.A.D. gesichert.

Trotz der guten Lüftungssituation verfolgt auch die Stadt SHS aufmerksam die angekündigten Förderprogramme des Landes NRW für die Anschaffung ergänzender Luftfilter. Nötig sind diese in Schloß Holte-Stukenbrock aber nicht.

Arbeit und Beschäftigung in Zeiten von Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat auf seiner Homepage Sonderinformationen zu Arbeit und Beschäftigung in Corona-Zeiten für Beschäftigte, Betriebsräte und Unternehmen veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Kostenlose Beschäftigtentestung mit Testnachweis

Arbeitnehmer, die über den Arbeitgeber einen Schnelltest machen, haben nun die Möglichkeit, auch einen offiziellen Testnachweis über das Testergebnis zu bekommen. Mehr Informationen finden Sie oben unter dem Punkt "Kostenlose Beschäftigtentestung mit Testnachweis".

 

Hilfsangebote für Unternehmen

Hilfsangebote in Wirtschaftsfragen für Unternehmen, die durch die Coronaeinschränkungen betroffen sind, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Corona-Virus

  1. Die nächstgelegene Corona-Test-Praxis in Westfalen-Lippe finden Sie unter: www.coronatestpraxis.de
  2. Aktuelle Informationen speziell für den Kreis Gütersloh finden Sie unter: Internetseite des Gesundheitsamts Kreis Gütersloh
  3. Eine Übersicht über relevante Allgemeinverfügungen und Rechteverordnungen des Landes NRW sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog zum Corona-Virus finden Sie hier: Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums
  4. Das Robert-Koch-Institut informiert tagesaktuell über die deutschlandweiten und weltweiten Risikogebiete: Internetseite des Robert Koch-Instituts
  5. Ein Merkblatt und Aussteigekarte im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-aussteigekarte.html
  6. Weitere gezielte Informationen erhalten Sie unter

Der Kreis Gütersloh hat eine Bürger-Hotline mit Informationen rund um das Coronavirus eingerichtet. Unter der Telefonnummer 05241 85-4500 können Bürgerinnen und Bürger von 8 bis 17 Uhr anrufen, wenn sie Fragen zu der Lungenkrankheit (COVID-19) haben.

Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 angerufen werden.

 

Informationen rund um das Corona-Virus in verschiedenen Sprachen

Das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. (EMZ) informiert zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen. Die zur Verfügung stehenden Informationen des EMZ richten sich konsequent nach den Vorgaben und Mitteilungen des RKI und des BMG, sowie der BZgA. Alle Inhalte werden fortlaufend von Fachleuten aus Gesundheitsämtern und Universitäten geprüft. Hier gelangen Sie zur Sprachauswahl.