Ratgeber Heirat

 

 

 

In diesem Ratgeber erhalten Sie viele Informationen rund um Ihren schönsten Tag. 

Aktuelles zum Thema "Heiraten in Corona-Zeiten" finden Sie hier.

Sie möchten an einem Samstag heiraten? Wählen Sie Ihren Wunschtermin!

Und auch sonst haben wir allerlei Wissenswertes rund um Ihre standesamtliche Trauung für Sie zusammengestellt.

 

 

 

Fotografieren / Filmen / Streamen

Bild- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für Videoaufnahmen und das Streamen einer Trauung.

Falls Sie Bildaufnahmen wünschen, sprechen Sie dies bitte mit der Standesbeamtin ab. Bildaufnahmen sollen nur durch eine vom Brautpaar beauftragte Person angefertigt werden.

Informieren Sie Ihre Gäste bereits im Vorfeld über diese Regelung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir insbesondere die Nutzung von Mobiltelefonen durch Hochzeitsgäste während einer Trauung zukünftig unterbinden werden.

Lesen Sie mehr unter "Wissenswertes rund um die standesamtliche Trauung".

 

 

 

Allgemeine Informationen

Früher nannte man es "Aufgebot bestellen", heute heißt es "Anmeldung der Eheschließung": Wir prüfen, ob alle rechtlichen Ehevoraussetzungen vorliegen.

  • Die Anmeldung nehmen Sie gemeinsam vor.
  • Unter Zuhilfenahme einer Vollmacht kann auch einer der beiden Eheschließenden die Formalitäten erledigen (das Formular finden Sie unten zum Download).
  • Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, d. h. wir können diese frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegennehmen.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Zuge der Anmeldung der Eheschließung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Eheschließung selbst ist gebührenfrei, es sei denn, wir nehmen die Eheschließung für eine anderes Standesamt vor (auswärtige Paare).

Informationen über die Gebühren im Zusammenhang mit einer standesamtlichen Trauung erhalten Sie hier.

  • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Sie sind beide in Schloß Holte-Stukenbrock gemeldet? Dann sind wir in jedem Fall Ihr Ansprechpartner.
  • Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen der beiden Eheschließenden können Sie eines der Wohnsitzstandesämter für die Anmeldung wählen. Ist einer der Wohnsitze auch Ihr gewünschter Eheschließungsort, bietet sich an, die Eheschließung dort anzumelden.
  • Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich nach erfolgter Anmeldung in jedem Standesamt in Deutschland trauen zu lassen. Ihre Unterlagen werden dem entsprechenden Standesamt übersandt. Einen Trautermin vereinbaren Sie dort bitte in Eigenregie.

Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)

außerdem:

Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:

  • Aktuelle  erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)

Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:

  • Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

oder

  • Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde

oder

  • Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt

 

Sie haben gemeinsame Kinder?

  • Geburtsurkunden der Kinder

 

In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen.

 

 

Bei der Eheschließung mit einem ausländischen Partner sind einige Besonderheiten zu beachten und diverse Dokumente und Nachweise aus dem jeweiligen Heimatland notwendig.

Eine verbindliche Aussage über die vorzulegenden Dokumente können wir erst nach Kenntnis des Sachverhaltes (Staatsangehörigkeit, Familienstand, Aufenthaltsstatus, Wohnsitz, Kinder) treffen.

Für die Zusammenstellung der ausländischen Dokumente und das gesamte Verfahren sollten Sie erfahrungsgemäß mehrere Wochen einplanen. Bitte lassen Sie sich daher frühzeitig vor einer geplanten Eheschließung von uns beraten.

 

 

Grundsätzlich ist dies in vielen Ländern möglich. Manche Staaten verlangen aber auch einen dortigen Wohnsitz.

Als deutscher Staatsangehöriger informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei dem jeweiligen ausländischen Eheschließungsstandesamt über das Verfahren und die vorzulegenden Dokumente.

Sollte von Ihnen die Vorlage eines sogenannten "Ehefähigkeitszeugnisses" gefordert werden, kommen wir als Ihr Wohnsitzstandesamt ins Spiel: Wir stellen dieses für Sie aus.

 

Wichtige Hinweise:

  • Eine Eheschließung im Ausland ist in Deutschland gültig, wenn diese nach dortigem Recht wirksam geschlossen worden ist.
  • Bitte zeigen Sie Ihre ausländische Eheschließung Ihrer Meldebehörde an.
  • Namensrechtliche Erklärungen können nach erfolgter Eheschließung im Ausland beim deutschen Standesamt abgegeben werden (siehe auch die Hinweise unter "Die Namenswahl" im Bereich Wissenswertes!).
  • Empfehlenswert ist es, die ausländische Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Bitte sprechen Sie uns an.

 

 

Seit dem 01.10.2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe in Deutschland schließen, daher der Begriff "Ehe für alle".

Die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft zu begründen, besteht seither nicht mehr.

  • Falls Sie bis zum 30.09.2017 eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln.
  • Bei der Umwandlung handelt es sich um eine Eheschließung, die wir ganz nach Ihrem Wunsch in unseren Büroräumen oder zeremoniell mit Trautermin durchführen.
  • Gebühren fallen bei einer Umwandlung lediglich für auszustellende Urkunden an, die Umwandlung selbst ist gebührenfrei.

 

 

 

 

 

 

Heiraten in Corona-Zeiten

Corona hat auch die Arbeit im Standesamt und die Durchführung der Eheschließungen verändert.

  • Wir beraten Sie ausführlich telefonisch. Auch lässt sich einiges per E-Mail regeln, soweit dies mit datenschutzrechtlichen Regeln im Einklang steht.
  • Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Gehen Sie hierzu bitte folgendermaßen vor:

  1. Stellen Sie zunächst die für die Eheschließung notwendigen Dokumente zusammen.
  2. Füllen Sie das Formular "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung" vollständig aus und unterschreiben dieses.
  3. Füllen Sie das Formular "Ergänzende Angaben zur Anmeldung" ebenfalls vollständig aus und unterschreiben dieses.
  4. Senden Sie sämtliche Unterlagen im Original einschließlich Kopien Ihrer Personalausweise an das Standesamt oder werfen alles in einem an das Standesamt adressierten Umschlag in unseren Hausbriefkasten (neben dem Haupteingang des Rathauses).

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Fragen haben.

Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen setzen wir uns in jedem Fall mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit Ihnen die Details zur Trauung. Falls ein persönliches Gespräch notwendig sein sollte, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.

Die oben genannten Formulare übersenden wir Ihnen auf Wunsch auf dem Postweg, alternativ finden Sie diese unten im Bereich "Download".

  • Ihre standesamtliche Trauung wird unter Einhaltung der aktuell geltenden Regeln gemäß Corona-Schutzverordnung NRW stattfinden.
  • Eine Möglichkeit zur Handdesinfektion ist im Eingangsbereich des Rathauses sowie vor dem Ratssaal gegeben. Bitte nutzen Sie diese.
  • Verzichten Sie nach der Trauung bitte auf Gratulationen im Ratssaal und halten sich nicht länger als notwendig im Gebäude auf.

Trotz aller Einschränkungen wünschen wir Ihnen einen schönen und unvergesslichen Hochzeitstag.

 

Stand: 05.04.2022

 

 

 

 

 

Unsere Trauorte

Trauungen führen wir im Ratssaal des Rathauses durch.

Zulässige Personenzahl: 22 einschließlich Brautpaar (plus Standesbeamtin und ggf. Fotograf)

(Stand: 08.11.2022)

 

 

 

An ausgewählten Samstagen nehmen wir Trauungen im Heimathaus II im Ortsteil Stukenbrock vor.

Zulässige Personenzahl: 16 einschließlich Brautpaar (plus Standesbeamtin und ggf. Fotograf)

 

(Stand: 08.11.2022)

Trauungen sind von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

Gerne reservieren wir Ihren Wunschtermin bereits vor Ihrer förmlichen Anmeldung der Eheschließung - und auch vor Beginn der gesetzlichen 6-Monats-Frist - bis zu einem Jahr im voraus.

Einmal monatlich führen wir standesamtliche Trauungen an einem Samstag durch. In der Regel fällt der Termin auf den ersten Samstag im Monat.

Hier finden Sie die freien Termine 2023:

 

Trauungstermine 2023

04.03.2023 - 10:00 Uhr

01.04.2023 - 10:00 Uhr

06.05.2023 - alle Termine vergeben

03.06.2023 - 12:00 Uhr

01.07.2023 - alle Termine vergeben

05.08.2023 - alle Termine vergeben

02.09.2023 - 10:00 Uhr

07.10.2023 - 12:00 Uhr

04.11.2023 - 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr

02.12.2023 - 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr

 

Für Trauungen im Heimathaus wird eine Zusatzgebühr von 200 Euro erhoben. Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten Sie hier.

 

 

 

Wissenswertes rund um die standesamtliche Trauung

Sie und Ihre Gäste sollten einige Minuten vor dem vereinbarten Eheschließungstermin eintreffen.

Parkplätze stehen vor dem Rathaus zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Parkplatzregelung und verwenden eine Parkscheibe!

Sie und Ihre Trauzeugen bringen bitte Ihre Personalausweise mit. Denken Sie auch an Ihre Eheringe!

 

Begrüßung und Traurede

  • Nach einleitenden Worten der Standesbeamtin wird die Anwesenheit der Brautleute und ggf. der Trauzeugen förmlich festgestellt.
  • Die Eheschließenden werden abschließend zu möglichen eingetretenen Änderungen und zur gewünschten Namensführung befragt (siehe auch Infos unter "Die Namenswahl").
  • Nach altem Brauch richtet nun die Standesbeamtin einige Worte an das Brautpaar und die Gäste (5 - 10 Minuten). Bitte teilen Sie uns im Vorfeld mit, falls Sie keine Traurede wünschen.

 

Trauung

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen (§ 1310 BGB).

  • Die Standesbeamtin wird Sie einzeln und nacheinander hierzu befragen.
  • Für das wirksame Zustandekommen der Ehe ist es unerlässlich, dass Ihre Antwort ein deutliches "Ja" erkennen lässt.
  • Ist dies der Fall, stellt die Standesbeamtin deklatorisch fest, dass "Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind".
  • Gleichzeitig mit der geschlossenen Ehe tritt durch Ihre Ja-Worte Ihre evtl. getroffene Namensentscheidung in Kraft.

Nach den Ja-Worten besteht die Gelegenheit, sich die Eheringe anzustecken. Ob Sie einen Ringtausch wünschen, ist Ihnen überlassen. Manche Paare verzichten darauf und führen den Ringwechsel während einer kirchlichen oder freien Trauung durch.

 

Niederschrift über die Eheschließung

  • Im Anschluss an die Trauung verliest die Standesbeamtin die Niederschrift über die Eheschließung. Diese enthält alle Ihre für die Eintragung in das Personenstandsregister notwendigen Daten, d. h. sämtliche Namen, Geburtsdaten, die Regelung zur Namensführung und auf Wunsch Ihre Religionszugehörigkeit. Ebenso werden Namen und Anschriften der Trauzeugen erwähnt.
  • Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten der Niederschrift vollständig zu verlesen sind, das Weglassen von wiederzugebenden Daten ist rechtlich nicht gestattet.
  • Ihr vorheriger Familienstand und etwaige Vorehen werden nicht erwähnt, akademische Grade und Berufe werden bereits seit dem 01.01.2009 nicht mehr in das Personenstandsregister eingetragen.
  • Es folgt die Unterschrift der Niederschrift durch die Eheschließenden, ggf. Trauzeugen und die Standesbeamtin. Sollten Sie einen Ehenamen bestimmt haben, z. B. den Namen den Ehemannes, so unterschreiben Sie als Ehefrau die Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügen Ihren Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu, also zum Beispiel Katrin Sommer geb. Hübsch.

Verabschiedung

  • Die Standesbeamtin beendet nun die Trauung und überreicht Ihnen Ihre Eheurkunde und evtl. das Stammbuch.
  • Außerdem erhalten Sie sämtliche Originalurkunden, die Sie uns für die Anmeldung der Eheschließung zur Verfügung gestellt haben, zurück.

 

Es ist möglich, vor und nach der Trauung ein Musikstück abzuspielen. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit der Standesbeamtin ab.

 

 

Das deutsche Namensrecht bietet folgende Möglichkeiten:


Getrennte Namensführung: Jeder Ehegatte kann seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen auch nach der Eheschließung weiter führen (= keine Bestimmung eines Ehenamens).

Gemeinsamer Familienname (= Ehename): Sie können einen Ihrer Geburtsnamen Ehenamen bestimmen. Sie können auch einen anderen Namen, den einer von Ihnen zum Zeitpunkt der Ehenamensbestimmung führt, zum Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name aus einer Vorehe sein. Eine einmal abgegebene Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.

Doppelname: Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen bisherigen Namen voranstellen oder anfügen. Es entsteht ein Doppelname, der mit Bindestrich geschrieben wird. Hierzu gibt es zwei Einschränkungen:

  1. Eine Voranstellung oder Anfügung eines Namens ist nicht möglich, wenn der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.
  2. Besteht der Name des Ehegatten, der voranstellen oder anfügen will, aus mehreren Namen, so kann er nur einen dieser Namen voranstellen oder anfügen.

Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung kann jederzeit widerrufen werden. Eine neue Erklärung ist dann nicht mehr zulässig. Nach einem Widerruf wird dann nur noch der Ehename geführt.

 

Zeitpunkt der Namensbestimmung

  • Wir besprechen Ihre zukünftige Namensführung während der Anmeldung der Eheschließung
  • Die Ehenamensbestimmung erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der standesamtlichen Trauuing.
  • Einen Ehenamen können sie aber auch zu einem späteren Zeitpunkt während des Bestehens der Ehe bestimmen, hierfür gibt es keine zeitliche Befristung.
  • Auch kann eine Namensbestimmung nach einer Eheschließung im Ausland gewünscht/notwendig werden.

 

Auswirkung auf gemeinsame Kinder

Wenn Sie einen Ehenamen bestimmen, folgt ein Kind bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres ohne weitere Erklärungen durch die Eltern diesem Namen. Bei älteren Kindern sind gesonderte Erklärungen erforderlich. Diese nehmen wir entweder während der Trauung oder in einem gesonderten Termin entgegen.

Das Geburtsstandesamt des Kindes trägt anschließend aufgrund unserer Mitteilung die geänderte Namensführung in das Geburtenregister ein.

Trauzeugen sind seit einigen Jahren nicht mehr verbindlich vorgeschrieben, d. h. Sie können auch ohne Trauzeugen standesamtlich heiraten.

Falls Sie sich für Trauzeugen entscheiden: Es können insgesamt zwei Trauzeugen in die Niederschrift über die Eheschließung aufgenommen werden. Weitere Trauzeugen sind nicht möglich. Trauzeugen sollen volljährig sein und müssen sich spätestens am Tage der Trauung ausweisen.

Bitte teilen Sie uns den Namen und die Anschrift Ihrer Trauzeugen schon einige Tage vor der Trauung mit.

Bild- und Tonaufnahmen - auch Videoaufnahmen und das Streamen während einer Trauung - sind aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gestattet.

Sollten Sie einen Fotografen engagieren, der mit der Anfertigung von Fotoaufnahmen betraut ist, ist das möglich. Sprechen Sie dies bitte mit der Standesbeamtin ab.

Durch die Standesbeamtin zugelassene Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt.

Eine Veröffentlichung im Internet oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts zumindest der Standesbeamtin ausdrücklich untersagt.

Wir bitten unsere Brautpaare, alle Gäste im Vorfeld zu informieren und darauf hinzuwirken,  insbesondere die Nutzung von Mobiltelefonen während der Trauung zu unterlassen.

 

 

Das Stammbuch ist ein Büchlein, in dem Sie Ihre Personenstandsdokumente gesammelt aufbewahren können.

In der Regel erwerben Brautpaare während der Hochzeitsvorbereitung ein Stammbuch. Dieses wird dann im Anschluss an die Eheschließung von der Standesbeamtin mitsamt der Eheurkunde überreicht.

Wir halten immer eine Auswahl aktuellster Stammbücher für Sie vor. Der Preis liegt je nach Ausführung zwischen 20 und 40 Euro.

 

 

Im Zusammenhang mit der standesamtlichen Trauung fallen folgende Gebühren/Kosten an:

  • Anmeldung der Eheschließung, wenn ausschließlich deutsches Recht beachtlich ist: 40 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung, wenn auch ausländisches Recht beachtlich ist: 66 Euro
  • Ausstellung einer Eheurkunde: 10 Euro
  • Ausstellung jeder weiteren Eheurkunde (auf Wunsch): 5 Euro
  • Ausstellung einer mehrsprachigen Heiratsurkunde (auf Wunsch): 10 Euro
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung (auf Wunsch): 9 Euro
  • Vornahme einer Trauung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist (auswärtige Paare): 40 Euro
  • Stammbuch (auf Wunsch): 20 - 40 Euro
  • Zusatzgebühr für eine Trauung am Samstag im Heimathaus: 200 Euro

 

 

Nach der Eheschließung und Namensänderung sollten Sie daran denken, ggf. Ihre Ausweispapiere ändern zu lassen sowie Behörden und Institutionen zu informieren.

Unser Tipp: Erstellen Sie sich Ihre eigene Checkliste, die Sie dann abarbeiten.

Als Hilfestellung finden Sie unten zum Download eine Auflistung, die wir für Sie zusammengestellt haben.

 

 

 

 

 

Dokumente zum Download

 

Hier die Dokumente zur schriftlichen Anmeldung und aktuelle Informationen zur standesamtlichen Trauung.

Stand: 08.11.2022

 

Was nach der Eheschließung zu veranlassen ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt:

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadtverwaltung

Fachbereich Bürgerservice & Ordnung

Frau Biermann

Tel.: 05207/8905-302
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: y.biermann@stadt-shs.de
Rathaus: EG, Zi. 2

Fachbereich Bürgerservice & Ordnung

Frau Buschmann

Tel.: 05207/8905-303
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: k.buschmann@stadt-shs.de
Rathaus: EG, Zi. 3