Barrierefreie Wahlen
Informationen zur barrierefreien Teilnahme an Wahlen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil haben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig.
Wahlbezirk | Wahlraum | barrierefrei |
Stimmbezirk 001 | Elbrachtschule, St.-Heinrich-Str. 177 | ja |
Stimmbezirk 002 | Elbrachtschule, St.-Heinrich-Str. 177 | ja |
Stimmbezirk 003 | Grauthoffschule, Falkenstr. 29 | ja |
Stimmbezirk 004 | Lisa-Tetzner-Schule, Jahnstr. 11 | ja |
Stimmbezirk 005 | Grauthoffschule, Falkenstr. 29 | ja |
Stimmbezirk 006 | Pollhansschule, Jahnstr. 15 | ja |
Stimmbezirk 007 | Lisa-Tetzner-Schule, Jahnstr. 11 | ja |
Stimmbezirk 008 | Versöhnungskindergarten, Orffweg 1 - 3 | ja |
Stimmbezirk 009 | Rathaus, Rathausstr. 2 | ja |
Stimmbezirk 010 | Michaelschule, Forellenweg 5 | ja |
Stimmbezirk 011 | Seniorencentrum St. Johannes, Am Pastorat 2-14 | ja |
Stimmbezirk 012 | Grundschule Stukenbrock, Pfarrer-Huckschlag-Weg 7 | ja |
Stimmbezirk 013 | Grundschule Stukenbrock, Holter Str. 3 | ja |
Stimmbezirk 014 | Rathaus, Rathausstr. 2 | ja |
Stimmbezirk 015 | Grundschule Stukenbrock, Pfarrer-Huckschlag-Weg 7 | ja |
Stimmbezirk 016 | Kindergarten St. Achatius, Lippstädter Weg 63 | ja |
Dem ein oder anderen Wähler wird sich bei der Briefwahl oder auch am Wahlsonntag selbst vielleicht eine Frage stellen: Warum eigentlich fehlt die rechte obere Ecke des Stimmzettels?
Um Blinden und sehbehinderten Personen die Möglichkeit zu geben, an der Wahl teilzunehmen und ihr Kreuz auf dem Stimmzettel mit Rücksicht auf das Wahlgeheimnis ohne fremde Hilfe setzen zu können, gibt es spezielle Wahlhilfen.
Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) erhalten von ihren Landesverbänden automatisch ein sogenanntes "Wahlhilfepaket". Dieses beinhaltet neben einer Stimmzettelschablone auch eine Anleitung zur Handhabung dieser Schablone in Punktschrift und Großdruck sowie eine Audio-CD mit den Stimmzettelinhalten der Wahlkreise für den Bereich Westfalen-Lippe.
Damit Blinde oder sehbehinderte Personen die Stimmzettelschablone korrekt anlegen können, fehlt bei allen Stimmzetteln zur Wahl die rechte obere Ecke. Somit können sie selbst erkennen, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist.
Die Blinden und sehbehinderten Menschen, die nicht in einem solchen Verein organisiert sind und ihre Stimme mit Hilfe der Schablone abgeben möchten, können die Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle des BSV Westfalen in Dortmund unter der Telefonnummer 0231 - 55 75 900 anfordern.
Unabhängig von der Hilfestellung per Schablone können aber alle Wählerinnen und Wähler, die wegen einer körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne Hilfe zu wählen, oder weil sie nicht lesen können, sich bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen. Diese muss 16 Jahre alt sein und ist gesetzlich verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadtverwaltung
Fachbereich Zentrale Dienste
Anja Lüke-Kassen
Tel.: 05207/8905-118
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: anja.lueke-kassen@stadt-shs.de
Rathaus: 1. OG, Zi. 118
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur
Tanja Mader
Tel.: 05207/8905-122
Fax: 05207/8905-541
E-Mail: tanja.mader@stadt-shs.de
Rathaus: 1. OG, Zi. 122