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Das Radverkehrsnetz in Schloß Holte-Stukenbrock

Der Radverkehr erfährt eine immer größere Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wider. Hier hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Änderungen gegeben, die den Radverkehr im öffentlichen Verkehrsraum sicherer und einfacher gestalten soll.

Früher war man der Ansicht, dass es für Radfahrer speziell ausgewiesene Rad- oder Geh-/Radwege geben müsse, um diesen vom Kraftfahrverkehr fernzuhalten (sog. Radwegebenutzungspflicht). Mit der Novellierung der StVO soll der Radverkehr wieder vermehrt auf die öffentliche Straße geführt werden. Die Radverkehrsführung hängt jedoch auch von mehreren Faktoren ab. Entscheidungskriterien sind die Geschwindigkeit und Zusammensetzung des Verkehrs, die Flächenverfügbarkeit im Straßenraum, der Streckenverlauf, die Art und Häufigkeit von Einmündungen und Knotenpunkten und das Unfallgeschehen.

Dadurch ergeben sich mehrere Möglichkeiten der Radverkehrsführung, u. a. Fahrbahn, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, benutzungspflichtige Radwege oder Fahrradstraßen.

Jedoch dürfen benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern (innerort z. B. Straßen mit starken Kraftfahrzeugverkehr).

Anhand dieser Kriterien wurden seit 2013 die Radwegeführungen im innerörtlichen Stadtgebiet von Schloß Holte-Stukenbrock mit der Beteiligung des Straßenbaulastträgers und der Polizei begutachtet. Größtenteils ist man dabei zum Ergebnis gekommen, die Radwegebenutzungspflicht an innerörtlichen ...IN ÜBERARBEITUNG

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