Ärzteförderung SHS

Um die ärztliche Versorgung im Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock langfristig zu sichern, hat der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock in seiner Sitzung am 20.03.2018 diese Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten beschlossen.

Sie soll einen finanziellen Anreiz/finanzielle Unterstützung zur Neuansiedlung, Übernahme einer Arztpraxis sowie Einrichtung einer Zweigpraxis im gesamten Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock bieten. Hiermit sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort Schloß Holte-Stukenbrock geschaffen werden.

 

 

Die Anträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 21.03.2018 können Sie hier herunterladen.

 

Gewährung einer Förderung zur Teilnahme an der ärztlichen Versorgung (eigene Praxis)

Zuschuss zur Anstellung einer Ärztin / eines Arztes

 

Die Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärztenfinden Sie im Amtsblatt Nr. 02 vom 22.03.2018, 2018, 49. Jahrgang

 

Ihr Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung

Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung

Frau Sykora

Tel.: 05207/8905-221
Fax: 05207/8905-407
E-Mail: s.sykora@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 221