Ärzteförderung SHS
Um die ärztliche Versorgung im Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock langfristig zu sichern, hat der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock in seiner Sitzung am 20.03.2018 diese Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten beschlossen.
Sie soll einen finanziellen Anreiz/finanzielle Unterstützung zur Neuansiedlung, Übernahme einer Arztpraxis sowie Einrichtung einer Zweigpraxis im gesamten Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock bieten. Hiermit sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort Schloß Holte-Stukenbrock geschaffen werden.
Die Anträge auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock vom 21.03.2018 können Sie hier herunterladen.
Gewährung einer Förderung zur Teilnahme an der ärztlichen Versorgung (eigene Praxis)
Zuschuss zur Anstellung einer Ärztin / eines Arztes
Ihr Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
Frau Sykora
Tel.: 05207/8905-221
Fax: 05207/8905-407
E-Mail: s.sykora@stadt-shs.de
Rathaus: 2. OG, Zi. 221