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Ausbau Salbeiweg - Kornblumenweg

Allgemeine Erläuterungen
  • Die Straßen liegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Trapphofstraße“.
  • Die Haupterschließung erfolgt im Osten über die Trapphofstraße K 46.
  • Im Norden und Süden (Spellerstraße) erfolgt die Anbindung an vorh. Geh- Radwege.
  • Gekennzeichnet ist das auszubauende Gebiet durch ein- bis dreigeschossige offene Wohnbebauung.
  • Grundlage für die Gestaltung des Straßenraumes sind die jeweiligen örtlichen und räumlichen Gegebenheiten.
Planung
  • Die Straßenraumbreite  „Kornblumenweg und Salbeiweg“: 6,00 m.
  • Ausbau der Straßen mit Fahrbahnbreite:  von 4,00 m und mit beidseitigem 1,00 m breiten
  • Die Seitenstreifen werden mit einer 2-zeiligen Rinne von der Fahrbahn getrennt.
  • Ausbau mit weicher Separation und Geschwindigkeitsdämpfung als Tempo 30 Zone vorgesehen.
  • Fahrbahnen im Mischungsprinzip oder mit weicher Separation werden nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h und bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger eingesetzt (RASt 06).
  • Die Befestigung der Fahrbahn:grauer Betonsteinpflaster, Seitenstreifen mit anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster.

Am Ende der Straßen wird die maximal zur Verfügung stehende Fläche als Wendemöglichkeit befestigt.

Zudem werden gem. Bebauungsplan im nördlichen Bereich Stellplätze und eine Grünfläche vorgesehen.
Weitere separate Parkplätze werden nicht ausgewiesen. Parken im Straßenraum ist unter Rücksichtnahme von Zufahrten etc. erlaubt.
Im nördlichen Bereich des Salbeiweges befindet sich eine vorh. Geh- Radwegverbindung. Die Anbindung erfolgt in Pflasterbauweise.
Die Anbindung an den südlich vorh. Geh- Radweg der Spellerstraße erfolgt wie der dort vorhandene Ausbau mit einer wassergebundenen Decke.

Bautechnische Erläuterungen

Der Straßenoberbau der vorh. Baustraße besteht aus ca. 30 cm Schottertragschicht und einer ca. 8 cm dicken bit. Tragdeckschicht.
Um den erforderlichen Höhenausgleich zu den Grundstückszufahrten zu ermöglichen, wird aus straßenbautechnischen und wirtschaftlichen Gründen empfohlen, den bituminösen Straßenoberbau in Teilbereichen zu fräsen und als ungebundene Tragschicht weiterzuverwenden.

Der Höhenausgleich kann dann mit Schotter 0/45 mm erfolgen.

Regelaufbau in Anlehnung an  RStO 12, Tafel 3, Bk 0,3, Zeile 3:

                 Pflasterflächen:
                   8,0 cm      Betonsteinpflaster 10/20  
                   3,0 cm      Kiessand 0/8
                 39,0 cm      Schottertragschicht 0/45
                 ---------
                 50,0 cm      frostsicherer Oberbau
 
 
                 wassergebundene Decke
                   3,0 cm      Dolomitsand
                 27,0 cm      Schottertragschicht 0/45
                 ---------
                 30,0 cm      frostsicherer Oberbau
 
Der Straßenendausbau wurde mit folgenden Entwurfselementen geplant:

  • Fahrbahn – Betonpflaster grau
  • Randeinfassung - 2-zeilige Rinne (grau)
  • Seitenstreifen - Betonsteinpflaster 10/20/8 (anthrazit)
  • Randeinfassung zur Grenze - Tiefbord 8/25 (grau)
  • Gehweg   - Betonsteinpflaster 10/20/8 (grau)
  • wassergebundene Decke, Dolomitsand
Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung muss für den endgültigen Ausbau evtl. ergänzt werden. Die Standorte werden örtlich angepasst.

Vollausbau Albert-Schweitzer-Weg

Allgemeine Erläuterungen

Der Albert- Schweitzer-Weg besteht bereits seit Jahrzehnten nur als Baustraße. Die Asphaltbefestigung der Straße weist erhebliche Oberflächen- und Strukturmängel auf. Eine geordnete Entwässerung der Fahrbahn und der Seitenbereiche ist nicht vorhanden. Gekennzeichnet ist das auszubauende Gebiet durch ein- bis dreigeschossige offene Wohnbebauung. Die Straßenbeleuchtung ist lückenhaft und entspricht nicht den für Siedlungsbereiche gängigen Standards.

Planung

Die zur Verfügung stehende Straßenfläche mit einer Katasterbreite von 8.00 bis 8,50 m soll eine ca. 5,00 m breite Fahrbahn in Asphaltbauweise erhalten.

Die Fahrbahn wird durch eine Entwässerungsrinne und überfahrbare Bordsteine von den gepflasterten Randbereichen abgetrennt. Diese Randstreifen sollen in ca. 1,50 m Breite angelegt werden.

Das Oberflächenwasser der Straße wird über Rinnen und Straßenabläufe dem vorhandenen Regenwasserkanal zugeführt. Die Gestaltung der Straße passt sich dem Querschnitt der benachbarten Straßenzüge an. Die Befestigung der Fahrbahn:grauer Betonsteinpflaster, Seitenstreifen mit anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster.

Da der Albert-Schweitzer-Weg im Gebiet einer flächendeckenden Tempo 30-Zone liegt, sind zur Auflockerung des Straßenbildes und zur Geschwindigkeitsreduzierung einige begrünte Fahrbahneinengungen vorgesehen. Diese können auch als Standorte für Straßenbäume genutzt werden. Die exakte Lage und Anzahl der Grünbeete kann während der Bauphase den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Straßenbeleuchtung

Im Zuge des Vollausbaus wird die Straßenbeleuchtung modernisiert und durch zusätzliche Leuchten verdichtet.

Baubeginn

Voraussichtlich kann mit den Bauarbeiten in der 2. Jahreshälfte 2024 begonnen werden.

Bürger-Service-Nummer: +49 5207 8905-0