Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist seit dem 01.01.2003 eigenständige Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über alle verkehrsregelnden Maßnahmen (Beschilderung, Markierungen, Sperrgenehmigungen, Baustellenkoordinierung) im öffentlichen Straßenraum. Dazu gehört auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z.B. zum Parken) und Erlaubnissen (z.B. Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche) nach der Straßenverkehrsordnung.
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