Dichtheitsprüfung

Ein gut funktionierendes Kanalisationsnetz ist ein wichtiger Bestandteil für die reibungslose Abwasserbeseitigung. Die Kommunen sind durch die Selbstüberwachungsverordnung Kanal dazu verpflichtet, ihr öffentliches Kanalnetz zu überwachen. Daraus ergibt sich auch die Pflicht, defekte Leitungen zu sanieren.
©Stadt SHS, KanalisationGroßbildansicht

Ist Ihr Kanal denn wirklich dicht, oder gibt es womöglich undichte Stellen, wie hier auf dem Bild? Um auch Schäden im privaten Kanalisationsnetz festzustellen und zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den privaten Grundstückseigentümern ebenfalls diese Pflicht auferlegt. Normiert wurde dies in § 61 a Absatz 3 und 4 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW). Man spricht von der so genannten Dichtheitsprüfung. Bei Neuerrichtung ist sofort zu prüfen, bei allen übrigen Grundstücken grundsätzlich bis zum 31.12.2015. Hier erfahren Sie die grundlegenden Informationen und erhalten somit einen ersten Einblick in das Thema "Dichtheitsprüfung".

Die Stadt hat eine Satzung zur Änderungen der Fristen für die Dichtheitsprüfung erlassen. So konnte in mehreren Bereichen die Frist verlängert werden.


Darüber hinaus haben wir für Sie u. a. sachkundige Unternehmen in der Umgebung aufgelistet und wichtigen Fragen und Antworten zusammengestellt. Klicken Sie auf die Begriffe in der rechten Spalte um zum jeweiligen Artikel zu gelangen.

Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau und Umwelt

Frau Stefanie Scharf (Tel.: 05207 / 8905-227) und Herrn Thorsten Karmeier (Tel.: 05207 / 8905-226) wenden.