Bebauungspläne & Satzungen
An dieser Stelle werden schrittweise der Flächennutzungsplan (§ 5 Baugesetzbuch BauGB), alle Bebauungspläne (§ 30 BauGB) und Satzungen (§§ 34 und 35 BauGB) zur Information veröffentlicht werden. Rechtsverbindlich sind allerdings allein die bei der Stadtverwaltung zur Einsicht bereit gehaltenen Originale.
Grundsätzliche Hinweise zum Beteiligungsverfahren nach dem BauGB
Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, also dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen, sowie den Bausatzungen hat die Bevölkerung die Möglichkeit sich in zwei Stufen zu beteiligen.
nach oben
© Schloß Holte-Stukenbrock

